28.05.2008 - 9 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

 

Auch hier gibt die Vorsitzende des Planungsausschusses, Bürgermeisterin Verheyen, die einstimmige Empfehlung des Fachausschusses bekannt und begrüßt es, dass es hier zu einer mittelfristigen Entwicklung komme.

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die als Anlage zur Originalniederschrift beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich im Stadtbezirk Aachen Haaren,  einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren, Ortszentrum Haaren zwischen Alt-Haarener-, Friedenstraße und Wurm.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=25871&selfaction=print