15.05.2008 - 6 Bildung eines Schulverbundeshier: KGS Alfred-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Als Tischvorlage wird ein Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 09.05.2008 bezüglich der schulorganisatorischen Maßnahmen an Grundschulen der Stadt Aachen vorgelegt.

 

Ergänzend zur Vorlage berichtet Herr Rombey über den verantwortlichen Aufgriff des Themas durch die Schulen und verbindet dies mit seinem Dank an die Schulen für den sachlichen Umgang mit der Problematik und an die Schulaufsicht für die gute fachliche Begleitung. Unter Hinweis auf die Tischvorlage erinnert er nochmals an die Erforderlichkeit weiterer schulorganisatorischer Maßnahmen an anderen Schulen.

 

Der Schulausschuss dankt den Schulen ebenfalls für den sachlichen Umgang mit der Problematik.

 

Herr Königs weist darauf hin, dass beide Schulen Wert darauf legen, ihre pädagogische Ausrichtung im Schulnamen wieder zu finden. Er bittet darum, dem Begehren der Schulen Rechnung zu tragen.

Herr Becker betont, die Identitätsängste der Schulen sind durchaus nachvollziehbar, er geht jedoch auch in Zukunft von einer weiteren positiven Zusammenarbeit aus. Bereits jetzt wird ein gemeinsamer Schulhof genutzt. Die Maßnahmen der offenen Ganztagsschule werden ebenfalls gemeinsam durchgeführt.

 

Frau Schmitt-Promny gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, dass das Beispiel der Reumontschulen Nachahmung in anderen Schulen findet. Besonders erwähnenswert ist für sie der Hinweis der Bezirksregierung, die Schulwege für die Schüler im Auge zu behalten.

 

Herr Fischer begrüßt den Schulverbund, der vorbildlich für Aachen ist, ebenfalls und verbindet dies mit seinem Wunsch für eine zukünftige weitergehende Zusammenarbeit in der Aachener Schullandschaft.

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Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die KGS Alfred-von-Reumont-Schule zum 31.07.2008 aufzulösen und ab dem 01.08.2008 in dem Gebäude der bisher selbständigen KGS Alfred-von-Reumont-Schule einen konfessionsgebundenen Teilstandort (Grundschulverbund) gem. § 82 Abs. 3 SchulG der GGS Montessori-Schule Reumontstraße einzurichten. Dieser Teilstandort ist einzügig zu führen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen