28.05.2008 - 5 Bericht des Gebäudemanagement über die Reinigun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Mattes führt aus, dass der Schulausschuss dieses Thema am 15.05.2008 ausführlich beraten und den Beschlussentwurf um die Abgabe eines weiteren Berichtes in einem halben Jahr ergänzt habe. Er beantragt, diese Ergänzung ebenfalls im Personal- und Verwaltungsausschuss beschließen zu lassen. Herr Mattes vertritt die Auffassung, dass das System der Bewertung überprüft und neu überdacht werden müsse, um es auf die individuellen Bedürfnisse und Besonderheiten der Schulen und Verwaltungsgebäude anzupassen.

 

Die Frage von Frau Weinkauf, ob der Reinigungsbedarf an den Schulen bezüglich OGS angepasst worden ist, wird von Herrn Graf bejaht.

 

Herr Keller merkt an, dass durch die Reinigungskontrolleure nicht nur die Leistungen der Reinigungskräfte kontrolliert werden dürften. Vielmehr sei zu überprüfen, ob der vorgesehene Reinigungsumfang in der gegebenen Zeit überhaupt zu schaffen sei, denn die Reinigungskräfte seien allzu oft die Leidtragenden und das schwächste Glied.

 

Herr Schmid schließt sich den Ausführungen von Herrn Keller an und gibt zu bedenken, dass die Reinigungskräfte eine harte Arbeit leisten. Das Verhältnis von Eigen- zu Fremdreinigung von 1:10 gehe in die völlig falsche Richtung und die Sparpolitik bzw. Privatisierung sei kein Ruhmesblatt. Herr Schmid legt Wert darauf, dass man wieder zu tariflich bezahlten Arbeitsverhältnissen zurückkehren müsse.

 

Frau Weinkauf weist auf die Ziele der Haushaltskonsolidierung hin und betont deutlich, dass niemand ausgebeutet werde. Die Reinigungstätigkeiten werden so vergütet, wie es der Tarifvertrag vorsehe. Sie betont weiterhin, dass es sich der Personal- und Verwaltungsausschuss mit diesem Thema nie leicht gemacht habe. Die Verwaltung bewege sich immer im Rahmen der Legalität, jedoch seien unter den Reinigungsfirmen schwarze Schafe und diese gelte es aufzudecken.

 

Frau Verheyen schließt sich den Äußerungen von Frau Weinkauf an und betont, dass die Verwaltung korrekte Ausschreibungen und Vorgaben mache, was und wie viel zu reinigen sei. Man müsse hier ganz klar die Verantwortung der Unternehmen sehen und die Missstände ausräumen. Die Unternehmen müssten auf Vertragserfüllung und Einhaltung der Bedingungen aus den Ausschreibungen hin kontrolliert werden.

 

Herr Moselage macht darauf aufmerksam, dass es im Gebäudereinigerhandwerk einen Tarif gebe, nach dem auch bezahlt werde, eine Rekommunalisierung könne nicht die Lösung sein. Vor jeder Ausschreibung sei die Überlegung anzustellen, was und in welchem Rahmen gereinigt werden müsse.

 

Frau Nacken betont, dass das Verhältnis von Eigen- zu Fremdreinigung von 1:10 politisch im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossen worden sei. Verträge würden nur mit Reinigungsfirmen abgeschlossen, die den Tarif einhielten. Diesbezüglich erinnert sie an die neue Qualitätskontrolle, womit die Firmen und nicht die Reinigungskräfte kontrolliert werden sollen, um die schwarzen Schafe herauszufiltern, da es nicht Anliegen der Stadt sei, solche Firmen zu unterstützen. Frau Nacken macht deutlich, dass die DIN zur Säuberung der Klassenräume in den Schulen eine Reinigungshäufigkeit von zweimal wöchentlich vorsehe, bei der Stadt Aachen hingegen werde sogar in einem 2,5-fachen Reinigungsintervall gesäubert. Sie macht deutlich, dass, wenn politisch eine Steigerung der Reinigungshäufigkeit gewollt sei, auch die Finanzmittel entsprechend erhöht werden müssten. Abschließend erklärt Frau Nacken, dass eine Rekommunalisierung Mehrkosten in Höhe von ca. 3 Mio. € verursachen würde.

 

Herr Graf betont, dass die Reinigungskontrolleure in allen städtischen Objekten tätig seien, die fremd gereinigt würden und dort kontrollieren, ob die vertraglichen Reinigungsleistungen erbracht würden. Er teilt mit, dass bei den Ausschreibungen die Besonderheiten der einzelnen Schulen berücksichtigt würden und die Angebote bzw. die Kalkulationen der Firmen dahingehend überprüft würden, ob sie auch leistbar seien, hierbei stütze man sich auf REFA-Werte und eigene Erfahrungswerte. Herr Graf berichtet von einem Gespräch im April dieses Jahres mit den Leitungen der Grundschulen. Dort wurde vereinbart, dass bei Vorliegen von Reinigungsmängeln eine Meldung an E 26 erfolgen solle; bis heute liegt keine Beschwerde vor.

 

Die Frage von Herrn Hasse, ob die Reinigungskontrolleure auch die Anwesenheitszeiten der Reinigungskräfte überprüfen, wird von Herrn Schaffrath dahingehend beantwortet, dass die Reinigungsunternehmen durch die Aufnahme des Gebäudereinigerhandwerkes in das Arbeitnehmerentsendegesetz zum 01.07.2007 verpflichtet sind, Aufzeichnungen über die zeitlichen Anwesenheitszeiten zu führen; dies werde von der Arbeitsgruppe Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung überprüft. Diese Arbeitsgruppe der Zollverwaltung überprüfe alle gesetzlichen und tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen und vor jeder Auftragsvergabe werde abgefragt, ob Vorkommnisse bei der Zollverwaltung registriert seien.

 

Frau Weinkauf unterstreicht, dass es sich hierbei um ein komplexes und schwieriges Thema handele, denn die Reinigungskräfte würden am Limit arbeiten und seien als schwächstes Glied betroffen. Zusätzlich bestehe die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, so dass die Leidensfähigkeit recht hoch sei und keine Meldung erstattet würde. Zum Thema Reinigungssituation in den Schulen regt Frau Weinkauf an, die Reinigungsintervalle zu überprüfen und gegebenenfalls die Mehrkosten zu beziffern.

 

Frau Verheyen spricht sich dafür aus, dass die Ergebnisse der Ausschreibungen dahingehend überprüft werden müssten, ob die Reinigungsleistung in dem angegebenen Kalkulationsrahmen leistbar sei. In der Praxis sei es leider so, dass die Reinigungsfirmen verstärkt den Druck auf die Reinigungskräfte erhöhten, dieses Problem sei allen bekannt. Es stelle sich die Frage, wie man die Leistungen der Reinigungsfirmen umfassend kontrollieren könne.

 

Herr Herforth berichtet von Erlebnissen bezüglich des Wechsels der Reinigungsfirma für das Verwaltungsgebäude Katschhof und einem Beispiel aus einer Schule, wo mittlerweile für die Reinigung der Schule fünf Stunden weniger zur Verfügung stehen würden. Weiterhin merkt er an, dass das Land Bremen derzeit wieder von Fremd- auf Eigenreinigung umstelle, um die Arbeitsqualität zu erhöhen.

 

Herr Schmid begrüßt die Ausführungen von Herrn Herforth und kritisiert, dass der zunehmende Wettbewerb die Reinigungskräfte krank mache und die Reinigungskontrolleure nicht der richtige Lösungsweg seien. Er empfiehlt die Rekommunalisierung der Reinigungsleistung, um die Reinigungskräfte wieder in ein sozialverträgliches und vernünftiges Arbeitsverhältnis zu überführen. Die 3 Mio. € Mehrkosten sollten der Stadt Aachen als soziale Stadt dies wert sein.

 

Die Frage von Herrn Gerets, ob der Verdienst für die Reinigungskräfte bei einer Rekommunalisierung höher wäre, wird von Frau Nacken verneint.

 

Frau Nacken macht darauf aufmerksam, dass die Tarifverträge für alle bindend seien und dass das System an der Handhabung der Firmen kranke. Sie erinnert daran, dass es nicht um eine Denunzierung gehe, wenn Reinigungsleistungen außerhalb der Norm gemeldet würden.

 

Herr Höfken erklärt, dass das Problem offensichtlich sei, daher müsse nichts kontrolliert und gemeldet werden. Stattdessen müsste das System der Firmen unterbunden und abgestellt werden, damit die Reinigungskräfte tarifgemäß beschäftigt würden.

 

Frau Weinkauf beantragt für die Fraktionen SPD und Grüne, den Beschlussvorschlag zusätzlich wie folgt zu ergänzen:

„Der Personal- und Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, im Bereich der Gebäudereinigung zusätzliche, tariflich gebundene Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose durch Nutzung der Förderung nach § 16 a des SGB II zu schaffen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit der ARGE Stadt Aachen und sozialen Beschäftigungsgesellschaften zu suchen.“

Sie betont, dass diese Qualifizierungsmaßnahme in Form einer Arbeitsgelegenheit eine Chance für Langzeitarbeitslose darstellen solle.

 

Abschließend bittet Frau Weinkauf die Verwaltung, für die nächste Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses eine Vorlage zum Thema „Vermieter-Mieter-Modell“ bzw. „Situation bei der Belegung von Räumen“ zu fertigen.

 

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Beschluss:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zur Reinigungssituation und Sauberkeit in den städtischen Gebäuden zur Kenntnis.

 

Um einen weiteren Bericht nach einem halben Jahr wird gebeten. Der Personal- und Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Bewertung der Schulen neu vorzunehmen.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, im Bereich der Gebäudereinigung zusätzliche, tariflich gebundene Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose durch Nutzung der Förderung nach § 16 a des SGB II zu schaffen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit der ARGE Stadt Aachen und sozialen Beschäftigungsgesellschaften zu suchen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

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