29.05.2008 - 4 Leistungsentgelt an den Caritasverband zur Betr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Ausschussvorsitzende, Frau Höller-Radtke, den Leiter des Migrationsdienstes beim Caritasverband, Herrn Ralf Bruders.

 

Anhand der beigefügten Präsentation stellte Herr Bruders die Arbeit des Fachreferates vor. Ergänzend    berichtete Herr Bruders, dass es eine sehr enge Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Soziales und Ausländerwesen gäbe, hinsichtlich jener älteren Migranten, die Grundsicherungsleistungen bezögen sowie im Rahmen der Bildungserstberatung nach den Aufenthaltsgesetz.

Auf die 200 Migranten, die Grundsicherungsleistungen bezögen, sei der Migrationsdienst zugegangen und habe ihnen das Beratungsangebot vorgestellt. Da es sich bei diesen Menschen um Migranten aus Osteuropa handele die erheblich sprachliche Defizite hätten, habe die Caritas hier eine Mitarbeiterin gewonnen, die ebenfalls einen entsprechenden Migrationshintergrund aufweise.

 

Frau Scheidt zeigte sich irritiert, dass sich die Arbeit des Migrationsreferates ausschließlich auf ältere Migranten aus Osteuropa konzentriere, obwohl sie sich darin erinnere, dass mit der neuen  Leistungsvereinbarung ältere Migranten aus allen Staatengruppen als Zielgruppe werden sollten.

 

Herr Künzer unterstrich die Aussage von Frau Scheidt, dass es politisches Anliegen sei, alle Migranten zu erreichen. Richtig sei, dass sich die Verwaltung auf jenen Personenkreis konzentriere, der Grundsicherungsleistungen bezöge. Viele Menschen wurden nach Deutschland geholt, ohne sich um ihre Integration zu bemühen. Nun seinen diese Menschen alt und eine Integration aufgrund von Vereinsamung, Krankheit, fehlender familiärer Bindungen und Sprachproblemen sehr schwierig. Dennoch sei den Menschen ein Angebot zu unterbreiten, damit sie in Würde ihr Alter erleben könnten. Im Übrigen sei zwar die Bindung an den SGB XII - Leistungsbezug richtig, aber dann doch für alle Migrantengruppen.

 

Herr Beigeordneter Lindgens sicherte Frau Scheidt und Herrn Künzer  eine Prüfung der Leistungsvereinbarung hinsichtlich der zu betreuenden Personengruppen zu.

 

Zu der Frage von Frau Schulz, was unter Langzeitberatung zu verstehen sei, sagte Herr Bruders, dass in diesen 35 Fällen richtiger von einer Langzeitbegleitung zu sprechen sei. Die Fallzahl entspräche auch den allgemeinen Standards des Case - Managements von 70 Fällen pro Vollzeitkraft.

 

Herr Beigeordneter Lindgens erklärte, mit Hinweis auf die Seite 13 der Verwaltungsvorlage, dass über den ASD alle Menschen ein Beratungsangebot erhielten. Insgesamt würde das Integrationsangebot der Stadt Aachen ein Volumen von 1.7 Mio € umfassen.

 

Herr Bruders antwortete auf die Frage von Frau Höller-Radtke, ob mit dem Angebot auch die Kontingentflüchtlinge angesprochen würden, dass über die jüdische Gemeinde ein Zugang zu dieser Personengruppe erreicht wurde.

 

Die Ausschussvorsitzende, Frau Höller-Radtke, bat darum, zu Beginn des kommenden Jahres einen neuen Bericht vorzulegen, da die Datenbasis mit dann fast 12 Monaten aussagekräftiger sei, als der jetzt vorgelegte Bericht mit einen Zeitraum von 2 Monaten.

 

Dies wurde von Herr Bruders auch zugesichert.

 

 

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen des Caritasverbandes zur Beratung von Migrantinnen und Migranten zur Kenntnis und beschließt, den gesperrten Erhöhungsbetrag von 1.700,00 € beim Leistungsentgelt an den Caritasverband (Konto 5318 000, Produkt 050 020 020) freizugeben.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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