20.01.2005 - 6 1. B 258 n - Planungsverfahren Bundesstr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die Verwaltung weist Frau Nacken auf die drei in der Vorlage erwähnten Anträge sowie einen CDU-Antrag für die nächste Ratssitzung am 02.02.2005 hin. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW werde eine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag geben, obwohl die Verwaltung trotz des Verständnisses für die verkehrlichen Probleme in Herzogenrath keine Realisierungschance für das Straßenbauprojekt sehe, weil sich im betreffenden Bereich Ausgleichsflächen für das grenzüberschreitende Gewerbegebiet AVANTIS befänden. Sie empfehle daher allen Fraktionen, sich gegen das Straßenbauprojekt auszusprechen und statt dessen zu versuchen, gemeinsam mit der Stadt Herzogenrath eine Lösung zu finden.

 

Unter Bezugnahme auf einen Hinweis von Frau Paul weist Herr Höfken in seiner Eigenschaft als Mitglied des Regionalbeirates darauf hin, dass seinerzeit der Beschluss für das Projekt mit den Stimmen der CDU-Mehrheit in Köln gefasst worden sei und sich der Landesbetrieb Straßenbau daran zu halten habe.

 

Frau Köhne berichtet, dass sich die Bezirksvertretung Aachen-Richterich einstimmig gegen das Straßenbauprojekt ausgesprochen habe, da damit Verkehrsprobleme auf Herzogenrather Gebiet zu Lasten von Aachen gelöst würden. Es gebe andere Probleme in diesem Bereich zu lösen, wie z. B. die Herstellung eines südlichen Anschlusses an das Gewerbegebiet AVANTIS. Im Gespräch mit der Stadt Herzogenrath sollte das Untersuchungsgebiet auf den gesamten Richtericher Bereich ausgeweitet und das Projekt B 258n durch andere Straßenabschnitte ersetzt werden.

 

Nach der Bestätigung durch Frau Nacken, dass das Gutachten des Landesbetriebes und der Stadt Herzogenrath am 15.05.2003 vorgestellt worden sei, erklärt Herr Pabst, dass die FDP-Fraktion ihre Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen habe und daher noch zu keiner Entscheidung gekommen sei.

 

Frau Riemann stellt klar, dass der Landesbetrieb im Rahmen der Auftragsverwaltung handele und demzufolge den festgelegten Bedarfsplan verfolgen müsse. Der von Frau Paul ins Gespräch gebrachte Zusammenhang zu der Einrichtung an einer Signalanlage auf der Monschauer Straße bestehe nicht, sodass dafür die einschlägigen Regelungen zur Kostentragung berücksichtigt werden müssten.

 

Aus Sicht des Herrn Jansen von der SPD-Fraktion ist die Maßnahme als Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans verbindlich geltendes Recht. Im weiteren Verfahren solle dem Landesbetrieb ein Zeichen gegeben werden, um die Bereiche westlich der Horbacher Straße in das Untersuchungsgebiet mit aufzunehmen, da die UVP ohnehin durchgeführt werden würde.

 

Nach ergänzenden Wortbeiträgen von Frau Paul, Frau Nacken, Frau Köhne sowie der Herren Höfken, Jansen und Schulz fasst der Ausschuss den

 

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und richtet die Bitte an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) das Gebiet westlich der Horbacher Straße in die Begutachtung mit einzubeziehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=2628&selfaction=print