10.06.2008 - 11 Bebauungsplan Nr. 812 für ein Wohngebiet in Kor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Wiezorek nimmt Bezug auf die Vorlage der Verwaltung und erklärt, dass die Ausführungen zum Punkt 2.5 Schutzgut Luft und Klima/Schutz von elektromagnetischen Wellen/Geruchsimmissionen modifiziert werden müssten.

 

Zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen empfehle die Verwaltung einen vorsorgenden Abstand von 40 bis 50 Metern zwischen dem im Plangebiet stehenden Mobilfunkmast und der schützenswerten Nutzung Wohnen im umliegenden Gebiet für wohngenutzte Flächen/Gebäuden einzuhalten. Somit müsse ein weiterer Vorsorgeabstand als der derzeit gültige gesetzliche Abstand zu den Antennen eingehalten werden.  

 

Im Laufe der vergangenen Jahre, so Herr Wiezorek, sei der Mobilfunkmast mit mehr und mehr Antennen ausgestattet worden, so dass sich der gesetzliche, nicht der vorsorgende Abstand, zu schützenswerten Nutzungen auf 20 Meter erhöht habe. Nach der augenblicklichen Planung würden die gesetzlich vorgegebenen Abstandsgrenzen eingehalten. Ein vorsorgender Abstand über das gesetzliche Mindestmaß hinaus existiere aber bei der derzeitigen Planung nicht mehr.

 

Sowohl unter Berücksichtigung der schützenswerten Nutzung Wohnen als auch der Interessen und Belange der Betreiber, modifiziere die Verwaltung die Vorlage, indem sie empfehle einen Mindestabstand zu schützenswerten Nutzungen von 40 Meter einzuhalten. Durch diese Modifizierung auf einen Abstand von 40 Metern, werde die Nettobaufläche nicht verändert. Im Rahmen des Ausgleichs werde die Grünfläche sowieso geschaffen, lediglich statt an anderer Stelle im Bebauungsplangebiet, u.a. hier im Rahmen des 40-Meter-Abstandes.

 

Diese Modifizierung werde sowohl den Vorsorgeschutzaspekten als auch den Betreiberinteressen gerecht.

 

Ohne weitere Diskussion fasst der Umweltausschuss unter Berücksichtigung der

von Herrn Wiezorek vorgetragenen Modifizierung der Vorlage folgenden Beschluss:

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Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichts in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 812 sowie die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen zum Schutz der Umwelt bzw. sensibler Nutzungen und zum Ausgleich der erfolgenden Eingriffe.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=26415&selfaction=print