20.08.2008 - 5 Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen;hier:...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Willen vom Fachbereich 61/20 – verbindliche Bauleitplanung -  erläuterte das Zentren- und Nahversorgungskonzept.

Ziel dieses Konzepts sei es, bestehende Zentren zu schützen und zu stärken. Das Versorgungszentrum für Richterich sei städtebaulich im Bereich der Roermonder Straße/Rathausplatz zu sehen. Der Roder Weg in Richterich stelle zwar einen bedeutsamen Einzelhandelsstandort dar. Über das heute bestehende Maß hinaus solle hier aber kein weiterer großflächiger Einzelhandel entstehen. Der Bereich sei städtebaulich nicht integriert und daher nicht als Nahversorgungszentrum ausgewiesen. Für bestehende Ansiedlungen gilt Bestandsschutz.

 

Herr Bezirksvertreter Werner bedankte sich für den Vortrag gab jedoch für den Roder Weg zu bedenken, dass gerade die fußläufige Erreichbarkeit ein wichtiges Kriterium für die Ausweisung von Nahversorgungszentren sei. Die Geschäfte am Roder Weg seinen vom Wohngebiet Schönauer Friede und von Alt-Richterich über die Amstelbachstraße gut zu erreichen.

Herr Willen erwiderte darauf, dass der Roder Weg mit seinen gewerblichen Ansiedlungen auch in seinem Bestand geschützt werden soll, das heißt das bestehende Gewerbeangebot bleibe erhalten. Eine Versorgung sei hier auch weiterhin gegeben. Der Nahversorgungsbereich für das Zentrum Richterich am Rathausplatz müsse aber besser besetzt werden.

Frau Bezirksvertreterin Köhne und Herr Bezirksvertreter Rothe plädierten dafür, mehr Kaufkraft am Rathausplatz zu entwickeln.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg erkundigte sich, ob auch nach der Verabschiedung des Zentren- und Nahversorgungskonzepts Einzelhandelsbetriebe bis 800 m2 Verkaufsfläche derzeit am Roder Weg entstehen könnten. Herr Willen bestätigte dieses. Sei  dieses nicht gewollt, so müsse hier eine Einschränkung durch den Bebauungsplan erfolgen.

 

 

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Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Abstimmung: einstimmig  

 

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Anlagen zur Vorlage

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