27.08.2008 - 6 JobPerspektive Aachen - Umsetzung des § 16 a SG...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 27.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Dr. Berger, Herr Philipp, Frau Rennert, Herr Schultheis und Herr Visé befürworten das Modellprojekt.
Herr Lübben regt an, Tätigkeiten zur Spielplatzpflege mit in das Angebot auf zu nehmen.
Frau Crumbach-Trommler schlägt vor, den VUV über das Projekt anhand von Beispielen und den bisherigen Erfahrungen zu informieren, insbesondere den Logistikbereich anzusprechen.
Auf Anfrage von Frau Rennert erläutert Herr Begaß die Finanzierung der Stellen, wobei für die Stadt effektiv 1300 Euro pro Monat anfallen.
Frau Crumbach-Trommler und Herr Schultheis fragen nach der Evaluierung des Projekts.
Herr Begaß teilt mit, dass landesweit Ort und Zahl der Vermittlungen erfasst, während vor in Aachen vor allem die Abwicklung mit den aufgetretenen Schwierigkeiten und die zum Abbau dieser Schwierigkeiten getroffenen Maßnahmen festgehalten werden.
Herr Schmidt moniert, dass das Modellprojekt zeitlich begrenzt ist und daher kein dauerhaftes Politikkonzept darstellt. Zwar werde die JobPerspektive von den Betroffenen als positive Veränderung zum ALG II gesehen. Jedoch werde damit der Niedriglohnsektor gefördert und weiter ausgebaut, dem könne die Linke nicht zustimmen.
Herr Haase entgegnet, dass JobPerspektive ein Angebot für Arbeitnehmer darstellt, die keine Vermittlungschance im regulären Arbeitsmarkt haben, was auch die 75 %ige Förderung in den genannten Beispielen aus der Vorlage belegt.
Herr Philipp weist darauf hin, dass es sich bei der JobPerspektive anders als beim 1-Euro-Job um ein echtes Arbeitsverhältnis handelt, die Verträge über zwei Jahre laufen und Tariflohn gezahlt wird.
Frau Crumbach-Trommler fügt hinzu, dass einer Gehaltserhöhung bei entsprechender Bewährung während der zweijährigen Beschäftigungszeit nichts entgegensteht.
Anlagen zur Vorlage
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