04.09.2008 - 5 Ratsantrag Nr. 311/15 der Fraktion Die Linke, R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Betriebsausschuss Gebäudemanagement
- Datum:
- Do., 04.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Verheyen stellt fest, dass eine Rekommunalisierung der Reinigungsleistungen auch im Personal- und Verwaltungsausschuss thematisiert wurde.
Frau Bortz stellt Ausschussmitgliedern den vom Gebäudemanagement konzipierten Fleyer zum Reinigungsmanagement vor. Dieser Fleyer soll nach vorheriger Abstimmung über die Art und Weise der Verteilung mit dem Fachbereich Schule auch in den Schulen verteilt werden.
Auf Nachfrage teilt Herr Graf mit, dass soziale Einrichtungen nach den Vorschriften der VOL nicht an Ausschreibungen teilnehmen dürfen. Im Rahmen von freihändigen Vergaben könnten jedoch Aufträge erteilt werden.
Frau Hörmann verliest einen geänderten Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion und Grüne-Fraktion.
Der geänderte Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
Beschluss:
1. Der
BAG empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die bisherige Praxis der Fremdvergabe
von Reinigungsleistungen beizubehalten.
Im
Rahmen des Programms Jobperspektive sollen jedoch auch Reinigungsleistungen an
Träger vergaben werden, die langzeitarbeitslose Menschen mit besonderen
Vermittlungshindernissen beschäftigen. In Zusammenarbeit mit der ARGE sollen so
durch Nutzung der Förderung nach § 16a des SGB II zusätzliche, tariflich
gebundene Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose geschaffen werden.
2. Der
Rat der Stadt Aachen beschließt, die bisherige Praxis der Fremdvergabe von
Reinigungsleistungen beizubehalten.
Im
Rahmen des Programms Jobperspektive sollen jedoch auch Reinigungsleistungen an
Träger vergaben werden, die langzeitarbeitslose Menschen mit besonderen
Vermittlungshindernissen beschäftigen. In Zusammenarbeit mit der ARGE sollen so
durch Nutzung der Förderung nach § 16a des SGB II zusätzliche, tariflich
gebundene Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose geschaffen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1 MB
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