23.09.2008 - 9 Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

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Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW zu genehmigen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage