14.10.2008 - 4 Geruchsbelästigung durch den Betrieb des Regenr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 14.10.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratung
Herr Hördemann (WVER) erläutert
die Verwaltungsvorlage und weist besonders auf die verschiedenen
Zuständigkeiten und bereits erbrachten Verbesserungsmaßnahmen hin, die leider
noch keine nennenswerten Auswirkungen zeigen. Er schlägt den Anliegern vor,
gemeinsam nach den Ursachen zu forschen. Immer, wenn es übel riecht, sollen die
Anwohner sich melden und gemeinsam werde man nach der Ursache suchen. Die Abwässer der Brander Tuchfabrik Becker
können nicht die alleinige Ursache für die Geruchsbelästigungen sein. Auch
andere Ursachen seien für die Immissionen verantwortlich. Er gehe derzeit
vielmehr davon aus, dass satzungswidrige Einleitungen in das Kanalnetz
erfolgen. Auf diese Fehleinleitungen habe er keinen Einfluss. Diese müsse die
Eigentümerin der Anlage, also die Stadt Aachen, ermitteln und abstellen.
Herr Ross (STAWAG) bestätigt
den Vortrag von Herrn Hördemann. Auch er schlägt eine gemeinsame
Ursachenforschung mit den Anwohnern vor. Er weist darauf hin, dass der
zuständige Sachbearbeiter bei der STAWAG, Herr Lütten, sehr bemüht ist um alle
Beschwerden so rasch wie möglich abzustellen.
Der Bezirksvorsteher
unterbricht um 18.30 Uhr die Sitzung, um Fragen aus dem Zuhörerkreis
zuzulassen.
Aus dem Zuhörerkreis der
allesamt erregten Anwohner Krebsstraße/Am Kleebach werden vielfältige Fragen
zur Vermeidung der Geruchsbelästigungen gestellt, die Herr Hördemann, Herr
Evertz, Herr Ross, und Herr Lütten ausführlich beantworten.
So verweist Herr Lütten auf die
hierfür eingerichtete Hotline der STAWAG, bei der die Anwohner die
Geruchsbelästigungen melden können. Die Geruchsursache sei aber schwer
auszumachen, da bisher keine Systematik erkennbar sei. Er vermute, dass der
Geruch aus dem
Gas-/Luftraum des Kanals komme.
Herr Hördemann erklärt, dass
der Bau des RRB in den siebziger Jahren von der Bezirksregierung in Köln
genehmigt worden sei. Die im RRB vorgefundenen Hygieneartikel werden von der
eingebauten Tauchwand nicht vollständig zurückgehalten. Bei Regenereignissen
staut das Becken bestimmungsgemäß für einige Stunden ein und führt das Wasser
nach Abklingen des Regenereignisses der Kläranlage Eilendorf zu.
Herr Evertz bemerkt, dass in
diesem Jahr im RRB bereits 3 - 4 mal Regenwasser zurückgestaut wurde. Der
Abfluß der Wassermaßen sei aber nicht innerhalb von 2 Stunden möglich, obwohl
man die Abflußmenge von 200l/sec. auf 500l/sec. erhöht habe. Den Einstau könne
man auch nur dann schnell abfließen lassen, wenn das in der Kläranlage
Scheidmühle vorhandene Überlaufbecken weitere Kapazitäten aufnehmen könne. Eine
vollständige Entleerung sei dann innerhalb von ca. 7 Stunden möglich.
Herr Schäfer (SPD) ist
entsetzt, dass in einem RRB auch Hygieneartikel schwimmen. Er bittet, dies
unverzüglich abzustellen.
Frau Eschweiler (CDU)
kritisiert, dass weder die STAWAG noch der WVER eine Lösung anbieten. Sie habe
der Vorlage entnommen, dass mögliche Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der
Geruchsbelästigungen beitragen – im günstigsten Fall diese sogar abstellen – in
der heutigen Sitzung vorgestellt werden, hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit
bewertet und möglichst kurzfristig umgesetzt werden können. Sie erwarte daher
von allen Beteiligten bis zur nächsten Sitzung konstruktive Lösungsvorschläge.
Auch den Hinweis auf mögliche Fehleinleitungen könne sie nicht als Erklärung
akzeptieren, zumal jedem klar sei, dass die Entnahme von Wasserproben jederzeit
möglich sei. Eine schnelle Lösung sei angebracht. Es könne doch wohl nicht ein,
dass die Anwohner ihre Terrassen zu Wintergärten umbauen müssen um diesen
Geruchsbelästigungen zu entgehen.
Der Bezirksvorsteher setzt den
öffentlichen Teil der Sitzung um 19.00 Uhr fort.
Herr Hördemann verspricht, die
Leerlaufzeit des RRB so kurz wie
möglich zu halten. Für die anschließende Reinigung des Beckens sei allerdings
die STAWAG zuständig, und die Stadt Aachen müsse als Eigentümerin der Anlage
prüfen, ob alle Einleitungen satzungsgemäß erfolgen.
Herr Ross bestätigt abermals
die Bereitschaft zur Reinigung des RRB durch die STAWAG. Er glaube auch, dass
die Verschlammung des Beckens und
die Abwässer der Tuchfabrik Beckers nicht die einzigen Ursachen der Immissionen
seien. Für eine schnelle Lösung schlage er die Einbeziehung des zuständigen
Fachbereichs bei der Stadt Aachen sowie des Umweltamtes – als untere
Wasserbehörde – vor.
Herr Schäfer (SPD) ist
enttäuscht von den Vorträgen der STAWAG bzw. des WVER. Er habe auch bereits mit
einer Analyse des Problems gerechnet. Alle Beteiligten verfügen über
ausreichende Möglichkeiten, um die Ursache schnellstens zu erforschen. Daher
sei es notwendig, alle Zu- und Abläufe zu untersuchen. Es sei bedauerlich, wenn
bei starken Regenfällen auch Kanalschmutz in das RRB gelange. Ebenso sei die
Reinigungshäufigkeit zu erhöhen und die Kanalrohre (Ein-und Ablaufrohr) besser
zu verschliessen, zumal sich zeige, dass die Gummilamellen nicht total
abdichten. Er komme fast täglich an dem RRB vorbei und könne den penetranten
Geruch bestätigen.
Frau Eschweiler (CDU) fordert
alle Beteiligten auf, bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die sich auch baldmöglichst
umsetzen lassen.
Frau Eickholt-Schippers
(Bd.90/Die Grünen) möchte geklärt wissen, ob illegale Einläufe erfolgen. Es
müsse doch möglich sein, anhand von Wasserproben die Umweltsünder zu ermitteln.
Die Eigentümerin des RRB, die Stadt Aachen, solle eine entsprechende
Untersuchung durchführen.
Beschluss:.
Die Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf beschließt einstimmig, dass der Fachbereich, die STAWAG, der
WVER und der Fachbereich Umwelt – als untere Wasserbehörde – für die Sitzung am
16.12.2008 konkrete Vorschläge unterbreiten sollen, mit welchen Mitteln die
Geruchsbelästigungen des RRB abgestellt werden können. Außerdem soll ein
Zeitrahmen für die Durchführung dieser Maßnahmen vorgegeben werden.