15.10.2008 - 4 Einheitliche Behördenrufnummer D 115

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

Frau Wellen erläutert die Vorlage und teilt mit, dass der Testbetrieb im Spätherbst 2008 beginne. Sie macht darauf aufmerksam, dass sich durch eine einheitliche Behördenrufnummer 115 der Bürgerservice verbessere, da hierdurch die drei Verwaltungsebenen Bund, Land und Kommune verknüpft werden. Die städtische Zentral-Nummer 432-0 sei hiervon unberührt.

 

Die Frage von Herrn Schmidt nach den Anrufkosten wird von Frau Wellen dahingehend beantwortet, dass die genauen Kosten noch verhandelt werden, derzeit wird von 3 Cent pro Minute für Netzverwaltungskosten und 4 Cent pro Minute für Gesprächsgebühren ausgegangen, also insgesamt 7 Cent pro Minute.

 

Herr Hasse begrüßt das Projekt D 115 und fragt nach Inhalten. Frau Wellen stellt dar, dass „Top-150-Themen“ aus Bund, Land und Kommune zu Beginn beantwortet werden sollen.

Bei der 432-0 werde ein Service-Level von 80 / 20 erreicht, d.h. 80 % der Anrufe werden in 20 Sekunden angenommen; bei D 115 werde ein Service-Level von 75 / 30 vorgegeben.

 

Die Frage von Herrn Moselage nach der Zuständigkeit bezüglich des 24-Stundenservices bei einer Anfrage zu einer Landesbehörde wird von Frau Wellen dahingehend beantwortet, dass bei nicht direkter Beantwortung der Anfrage ein Rückrufticket an die entsprechende Behörde gehe und diese dann in der Verpflichtung sei.

 

Die Frage von Frau Verheyen nach den Kosten des Projektes D 115 wird von Frau Wellen dahingehend beantwortet, dass für die Datenbank noch eine Schnittstelle bezüglich der Top-Themen hergestellt werden müsse.

Kosten für die Technikausstattung würden so gut wie nicht anfallen, da man gut ausgerüstet sei. Das Projekt D 115 solle zunächst mit dem jetzigen Personalbestand gestartet werden. Das Anrufvolumen zu D 115 werde in der Testphase täglich controllt und bei Überlastung müsse eine personelle Anpassung erfolgen. Der Bund werde sich jedoch voraussichtlich an Personalerweiterungskosten nicht beteiligen.

 

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Beschluss:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und wünscht Information zum Fortgang.

 

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Anlagen zur Vorlage