22.10.2008 - 11 Satzung über Werbeanlagen im Stadtgebiet Aachen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Fauck vom Fachbereich Untere Bauaufsichtsbehörde ist anwesend, nimmt Bezug auf die Vorlage und ergänzt diese mit einer Präsentation.

Am 07.09.2005 wurde vom Rat eine Satzung über Werbeanlagen beschlossen. In einem weiteren Verfahrensschritt war beabsichtigt worden, die Außenbezirke zu überprüfen und eine separate Satzung  zu erarbeiten. Ziel der Satzung ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Stadtbildqualität in den betroffenen Stadtbezirken. Die Satzung soll sich an den Festsetzungen der Satzung über Werbeanlagen in der Innenstadt orientieren und die besonderen gestalterischen Anforderungen an den öffentlichen Straßenraum beinhalten. Die Erfahrung mit der bestehenden Satzung zeigt, dass eine qualitätvolle Werbung zwar nicht immer gewährleistet werden kann, aber insgesamt eine höhere Gestaltungs- und Materialqualität sowie ein besseres Stadtbild durch gut gestaltete Werbeanlagen erreicht wird. In einem ersten Schritt wurden die verschiedenen Ortslagen analysiert:

-          Welche Bereiche durch Einzelhandel geprägt sind;

-          Welche Werbeanlagen ortsüblich sind und

-          Durch welche Werbeanlagen das Ortsbild gestört wird oder gestört werden könnte.

 

Es wurden verschiedene Geltungsbereiche durch Arbeitsgruppen verschiedener Fachbereiche definiert, die städtebaulichen Vorstellungen wurden abgeleitet und ein Satzungsentwurf erarbeitet.

Herr Fauck erläutert die in § 4 der Satzung getroffenen Regelungen in Bezug auf Schriftzüge, Hintergrundflächen, Flachtransparente, Einzelbuchstaben, Ort/Größe und Beleuchtung. Die Werbeanlagen sollen sich in das Straßen- und Platzbild einfügen und die architektonische Gliederung sollte nicht gestört werden. Ausnahmen bestehen an Kopf- und Eckbauten sowie Hinweise auf Betriebe in rückwärtigen Grundstücken. Ziel der Satzung ist es zukünftig störende Werbung zu verhindern.

 

Herrn Müller von der SPD-BF ist die Satzung aus der Sitzung des Planungsausschusses bekannt. Herr Krott und er hatten beantragt, die Satzung auf die Außenbezirke auszudehnen. Erst bei Vorliegen einer entsprechenden Satzung kann man gegen unzulässige Werbeanlagen vorgehen.

 

Herr Philipp von der CDU-BF hat festgestellt, dass es im Stadtbezirk Brand einige negative Beispiele gibt, wie eine Werbeanlage nicht aussehen sollte. Warum die Satzung für Werbeanlagen nur bis zur Autobahnbrücke in Brand ihre Gültigkeit hatte, war für ihn bisher unverständlich. Dann spricht Herr Philipp noch die Werbeanlagen in der Eilendorfer Straße und an der Münsterstraße an.

 

Herr Fauck bestätigt auf weitere Nachfrage, dass es keine räumliche Lücke mehr zwischen Stadt Aachen und Außenbezirk Brand gibt.

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Beschluss (einstimmig):

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Rat der Stadt den Entwurf der Satzung über Werbeanlagen im Stadtgebiet Aachen (Außenbezirke) als Satzung zu beschließen.  

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Anlagen zur Vorlage