21.10.2008 - 5 Auswertung des Bürgergutachtenshier: Änderunge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Der Betriebsleiter, Herr Narloch, erklärt, dass die Betriebsleitung der damaligen Beauftragung sehr skeptisch gegenüber gestanden habe. Diese Skepsis habe vor allem darin bestanden, ob es überhaupt sinnvoll sein konnte, Bürgerinnen und Bürger mit der rechtlich komplizierten Gebührenproblematik des Kommunalabgabenrechts zu befassen, um schließlich eine Empfehlung zu erhalten, wie denn zukünftig die Abfallgebühren gerechter gestaltet werden sollen.

Positiv habe die Betriebsleitung zu bewerten, dass es ohne Beteiligung von Betroffenen nicht gehe, weil dann immer wieder ein Argwohn gegen obrigkeitsstaatliches Verordnungswesen bestünde und dies mehr oder weniger zur Politikverdrossenheit führe.

Die Skepsis bezüglich der Gebührenproblematik sei letztlich durch das Gutachten bestätigt worden, weil es hierzu sehr unterschiedliche Auffassungen der beteiligten Bürgerinnen und Bürger gegeben habe. Denn, nur eine hauchdünne Mehrheit habe sich für die Beibehaltung der jetzigen Einheitsgebühr ausgesprochen, obwohl immer wieder mehr Transparenz und eine gerechtere Verteilung der Kosten von den Bürgergutachtern gefordert wurden.

Die dem Betriebsausschuss vorgeschlagenen 7 Ergebnisse würden, soweit sie denn beschlossen würden, eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung nach sich ziehen. Der Stadtbetrieb sei z. Zt. dabei eine neue Abfallwirtschaftsatzung zu erarbeiten, die das wann, wie und wo der Abfallbeseitigung regele. Diese Satzung werde in der Novembersitzung dem Betriebsausschuss vorgelegt werden. Als weitere Satzung sei dann auch eine Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung in Arbeit.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Haase, erklärt, dass er aus den Ergebnissen des Gutachtens den Schluss ziehe, dass die beteiligten Bürgerinnen und Bürger auch nicht klüger seien als die Politik. Deshalb wundere er sich schon, was diesbezüglich in der Presse darüber veröffentlicht worden sei. Das jedenfalls habe nicht im Gutachten gestanden.

 

Ratsherr Corsten erklärt, dass die Presseveröffentlichungen zum Bürgergutachten alle richtig seien. Wenn er nämlich die im Beschlussentwurf aufgeführten 7 Punkte betrachte, dann könne man diese zum überwiegenden Teil im Bürgergutachten nachlesen. Schade sei nur, dass für die Erstellung dieses Gutachtens 150.000,-- Euro ausgegeben wurden, weil all diese Punkte bereits seit Jahren in der interfraktionellen Arbeitsgruppe diskutiert worden seien. Die Ergebnisse hätten von daher ohne diesen enormen Mitteleinsatz, der letztlich wieder von den Gebührenzahlern zu bezahlen sei, auch durch die Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Stadtbetrieb erarbeitet und umgesetzt werden können.

Das sei aber nicht Schuld der Bürgerinnen und Bürger. Diese hätten sich wirklich in eine sehr schwierige Materie eingearbeitet und auf ungerechte Dinge hingewiesen.

Er müsse deshalb feststellen, dass die Politik eine große Chance verpasst habe, Gebühren gerechter zu verteilen. Die CDU-Fraktion sei jedenfalls dazu bereit gewesen, ein neues Gebührenmodell mit zu beschließen, auch wenn man dafür „Prügel“ bezogen hätte.

Wenn man das Gutachten aufmerksam lese, dann müsse man einfach feststellen, dass es bezüglich der Gebühren knappe Abstimmungen gegeben habe. Es bestehe aber keine Verpflichtung, die jetzige Einheitsgebühr, die er nach wie vor als ungerecht empfinde, beizubehalten. Die CDU-Fraktion sei deshalb nach wie vor der Auffassung, dass ein 2-Säulen-Modell gerechter sei.

Ratsherr Corsten beantragt für die CDU-Fraktion über Punkt 1 des Beschlussentwurfes gesondert abzustimmen, weil hierzu die CDU-Fraktion nicht zustimmen werde.

Den Punkten 2 bis 7 würde seitens der CDU-Fraktion zugestimmt.

Er legt anschließend nochmals dar, dass es die Politik versäumt habe, die Abfallgebühren gerechter zu gestalten. Er sei deswegen auch selbst sehr betroffen, weil man in der interfraktionellen Arbeitsgruppe sehr viel Arbeit für ein gerechteres Gebührenmodell investiert habe, dass allerdings die Mehrheit nicht wolle.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Haase, erklärt, dass die SPD-Fraktion auch ein gerechteres, transparenteres Gebührenmodell gewollt habe. Allerdings befinde man sich in einer Koalition und müsse von daher auch bereit sein, mit dem Koalitionspartner Kompromisse zu schließen.

 

Herr Blum erklärt für die FDP-Fraktion, dass man aus dem Bürgergutachten sehr wohl unterschiedliche Dinge herauslesen könne. Wie ein „roter Faden“ ziehe sich so die Forderung der Bürgergutachter durch das Gutachten, in der Gebührengestaltung für mehr Transparenz und mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Nach Ansicht der FDP-Fraktion sei dies eben nur mit einem 2-Säulen-Modell zu erreichen, weil dann jeder Gebührenzahler das beantragen und bezahlen müsse, was er letztlich tatsächlich auch in Anspruch nehme.

Aus diesem Grunde würde er, bei vorhandenem Stimmrecht, dem Punkt 1 des Beschlussvorschlages, nämlich bei der Einheitsgebühr zu bleiben, nicht zustimmen.

Er stimmt den mehrheitlichen Äußerungen zu, dass  die Bürgerinnen und Bürger  sich sehr intensiv und engagiert um die Abfallproblematik gekümmert hätten; das zeige einmal mehr, dass es sich um ein sehr komplexes Thema gehandelt habe.

 

Ratsfrau Kuck erklärt, dass im Gegensatz zu den Meinungen der Opposition zu dem Bürgergutachten die Leistung, die dahinter gesteckt habe, hoch gehalten werden müsse. Die Bürgerinnen und Bürger hätten sehr intensiv gearbeitet und sich ebenso intensiv mit der Materie befasst. Das Ergebnis könne sich von daher sehen lassen und da eben in einer Demokratie nach Mehrheiten entschieden werde, sei dies bei den Bürgergutachtern nicht anders gewesen. Es sei richtig, dass die  Politiker sich in den verschiedenen Sitzungen der interfraktionellen Arbeitsgruppe über die Gebührenproblematik unterhalten hätten, aber eben auch nicht einen richtigen Weg gefunden haben. Die Beauftragung für ein Bürgergutachten sei deshalb genau richtig gewesen, weil letztlich eine breite Basis gefunden werden konnte, die der Politik Entscheidungshilfen gegeben habe. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürgen haben sich eben für die Einheitsgebühr entschieden und eben nicht für separate Gebühren für Bio- und Papierabfall. Sie finde es als eine Missachtung des Bürgerwillens, wenn die CDU- und die FDP-Fraktion hier ein Modell durchdrücken möchten, dass nicht gewollt war.

Aus dem Gutachten könne man auch lesen, dass das Gewerbe für seine Abfälle besser herangezogen werden müsse. Zwar habe der Stadtbetrieb die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger bezüglich des Sperrmülls nicht ganz umgesetzt, aber immerhin sei es hier zu keiner separaten Gebühr für die Abholung gekommen. Ratsfrau Kuck bestärkt für Die Grünen, den erklärten Willen, sich mit den Bürgerwünschen intensiv  auseinander zusetzen und bekräftigt für ihre Partei, sehr gut die im Gutachten enthaltenen Ergebnisse vertreten zu können.

 

Ratsherr Corsten erwidert, dass keiner der hier im Betriebsausschuss sitzenden Vertreter die Bürgerinnen und Bürger kritisiert habe. Das Gegenteil sei der Fall. Er könne nur nochmals wiederholen, dass diesen Menschen ein dickes Lob auszusprechen sei. Was aber die CDU-Fraktion nicht loben könne, sei die einseitige Interpretation des Gutachtens durch die Fraktion der Grünen. Die Bürger hätten schließlich viel mehr Transparenz gefordert. Das werde doch an einem ganz simplen Beispiel klar : Wenn jemand einkauft und mit einem vollen Warenkorb zur Kasse geht und dann nur eine Abrechnung über die Gesamtsumme erhalte ohne Möglichkeit der Nachprüfung wie viel ein Produkt gekostet habe, dann würde sich derjenige sicherlich sehr zu Recht beschweren.

Mit einer Gebühr für die jeweilige Inanspruchnahme wäre jedenfalls ein Mehr an Transparenz gegeben. Da die Mehrheit aber nichts ändere, weil alles beim Alten bliebe, gäbe es auch keinen notwendigen Grund darüber weiter zu diskutieren.

Vom Vorsitzenden, Ratsherrn Haase, habe er wohlwollend registriert, dass die SPD-Fraktion etwas anderes wolle, aber aufgrund des Koalitionszwanges nicht anders konnte. Für diese Erklärung sei er Herrn Haase dankbar.

 

Ratsfrau Dr. Wolf erklärt, dass sie sich in ihrem Studium auch mit Abfallwirtschaft beschäftigt habe und nach Lesen des Gutachtens feststellen müsse, dass es schon bemerkenswert sei, dass sich die Bürgerinnen und Bürger sehr wohl intensiv mit der Abfallgebührenproblematik befasst haben. Da es zu keiner einheitlichen Meinung für ein anderes Modell gekommen sei, bliebe eben alles beim Alten. Das spiegele sich im Beschlussentwurf unter Punkt 1 genau wider.

 

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung auf der Grundlage der Ergebnisse aus dem Bürgergutachten zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen

bei 2 Gegenstimmen:

 

1)       Die Beibehaltung der Einheitsgebühr für die Abfallbeseitigung  aus der Stadt Aachen

 

Sodann einstimmig:

 

2)       Die Beibehaltung der Regelung für die Sperrmüllabfuhr, d.h. die Abfuhr für den Bereich der Altstadt ( B0) erfolgt nach vorheriger Terminvergabe und in den Stadtbezirken erfolgt sie einmal monatlich

3)       Die Schaffung eines zusätzlichen Angebotes zur Sperrmüllabfuhr außerhalb der vorgesehenen Terminvorgaben („Express-Sperrmüllentsorgung“ gegen Gebühr )

4)       Die Schaffung von Annahmestellen für Sperrmüll an möglichst allen 3 Recyclinghöfen

5)       Die Einrichtung eines weiteren Recyclinghofes im nördlichen Stadtgebiet ( BA 5 / BA 6 ) unter zeitgleicher Aufgabe des Recyclinghofes Kellershaustraße

6)       Die Einführung eines Mindestlitermaßstabes für Gewerbebetriebe auf Basis von Einwohnergleichwerten

7)       Die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit durch Neugestaltung des Abfallkalenders, des Online-Abfallkalenders, des Internetauftritts des ASB sowie der Einführung eines E – Government Angebotes

 

zu beschließen.

 

Die erforderlichen Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung einschließlich der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 werden dem Rat zur Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.

 

 

Der Rat beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Bürgergutachten

 

1.)     Die Beibehaltung der Einheitsgebühr für die Abfallbeseitigung  aus der Stadt Aachen

2.)  Die Beibehaltung der Regelung für die Sperrmüllabfuhr, d.h. die Abfuhr für den Bereich der Altstadt ( B0) erfolgt nach vorheriger Terminvergabe und in den Stadtbezirken erfolgt sie einmal monatlich

3.)  Die Schaffung eines zusätzlichen Angebotes zur Sperrmüllabfuhr außerhalb der vorgesehenen Terminvorgaben („Express-Sperrmüllentsorgung“ gegen Gebühr )

4.)     Die Schaffung von Annahmestellen für Sperrmüll an möglichst allen 3 Recyclinghöfen

5.)     Die Einrichtung eines weiteren Recyclinghofes im nördlichen Stadtgebiet ( BA 5 / BA 6 ) unter zeitgleicher Aufgabe des Recyclinghofes Kellershaustraße

6.)     Die Einführung eines Mindestlitermaßstabes für Gewerbebetriebe auf Basis von Einwohnergleichwerten

7.)     Die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit durch Neugestaltung des Abfallkalenders, des Online-Abfallkalenders, des Internetauftritts des ASB sowie der Einführung eines E – Government Angebotes

 

Die erforderlichen Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung einschließlich der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 werden dem Rat zur Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.

 

 

 

 

 

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