25.11.2008 - 4 Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wib...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 25.11.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende des Ausschusses, Ratsherr Haase, Herrn Wiechers von der Wibera AG.
Zunächst erläutert Herr Wiechers anhand von Folien umfänglich den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2006 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2006.
Im Rahmen seiner Erläuterungen hebt er hervor, dass der Stadtbetrieb im Jahr 2006 einen Jahresgewinn in Höhe von 853.786,67 Euro erwirtschaftet habe und bestätigt ausdrücklich die Korrektheit der kaufmännischen Rechnungsführung.
Eine Einschränkung des Testates sei im Hinblick auf die nicht durch den Stadtbetrieb gebuchten Pensions- und Beihilferückstellungen für die im Stadtbetrieb beschäftigten Beamtinnen und Beamten erfolgt. Bezüglich der festgestellten Mengendifferenzen im Tanksystem Betriebsstoffe habe er der Betriebsleitung angeraten, weitere Nachforschungen durchzuführen und die bis 2006 verschiedenen EDV - Software – Systeme zu überprüfen. Ingesamt seien aber alle Buchungsvorgänge und die kaufmännische Führung des Betriebes entsprechend den HGB Bestimmungen durchgeführt worden und nicht zu beanstanden.
Die Folien sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Vorsitzende des Betriebsausschusses, Ratsherr Haase bedankt sich bei Herrn Wiechers für den informativen Vortrag und bittet um seine Meinung bezüglich der selbständigen Durchführung der Gebührenrechnung / Bescheiderstellung im Eigenbetrieb.
Herr Wiechers antwortet hierzu direkt, dass die Sollstellung der Gebühren im Normalfall im eigenen Hause, sprich Stadtbetrieb, erfolge.
Bezüglich der Fehlmengen an der Betankungsanlage erläutert der Betriebsleiter, Herr Narloch, dass es vor Umstellung auf SAP andere Softwarelösungen an der Tankanlage gegeben habe (BDL- Lumatic), die ständig andere Ergebnisse geliefert haben.
Grund hierfür sei zum einen bei den Liefermengen zu finden, da so die Lieferanten, die eingespeiste Menge temperaturabhängig unterschiedlich zur angezeigten Menge sein könne (versch. Ausdehnungen des Treibstoffs), zum anderen könne es aber auch zu Fehlbuchungen gekommen sein. Falls eine Anlage ausgefallen sei, habe man über Zettelbuchungen alle Tankvorgänge nachgebucht, hier könne es Abweichungen gegeben haben. Der Betriebsleiter, Herr Narloch versichert jedoch, dass jeder einzelne Tankvorgang nachgeprüft werde und versichert eine maximale Aufklärung.
Ratsherr Corsten merkt an, dass die Formulierung im Beschlussvorschlag „Jahresgewinn von 853.786,67 Euro“ zwar kaufmännisch korrekt sei, es sich tatsächlich aber nicht um einen Gewinn handele, sondern um eine Einsparung des Zuschussbedarfs. Das Wort „Gewinn“ wecke nicht zu erfüllende Begehrlichkeiten.
Ebenfalls sei er für die Berechnung der Gebühren direkt im Aachener Stadtbetrieb.
Der Vorsitzende, Ratsherr Haase, erläutert ebenfalls, dass es sich tatsächlich nicht um Gewinn, sondern um die Kürzung des Zuschussbedarfs handele.
Der Betriebsleiter, Herr Narloch bestätigt, dass die Berechnung der Gebühren im Aachener Stadtbetrieb Sinn mache und erläutert ergänzend, dass sich der Stadtbetrieb an das Konsolidierungskonzept zu halten habe und dies bedeute weitere Einsparungen.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2006 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:
Bilanzsumme |
31.744.749,63 |
Euro |
Jahresgewinn |
853.786,67 |
Euro |
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen. Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt die Entlastung der Betriebsleitung (§ 5 Abs. 4 EigVO NW). Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Der Jahresgewinn von 853.786,67 Euro ist zunächst der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.
Weiterhin empfiehlt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb dahingehend zu ändern, dass der Aachener Stadtbetrieb die Gebührenbescheide selbständig erstellt und die Einnahmen entsprechen selbst vereinnahmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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