03.12.2008 - 15 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Verwaltung gibt ergänzende Informationen.

 

Ohne Aussprache

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der  Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan und die Begründung gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

-   Reduzierung der zwingenden Höhe im Bereich des Hohenzollernplatz von vorher 186 - 188 auf 182 -188 m über NHN für den Hauptkörper und für das Staffelgeschoss von vorher 190 -192 auf 182-192 m über NHN

-   Reduzierung der zwingenden Höhe im Anschluss der Bestandsgebäude der Stolberger Straße für das Staffelgeschoss von vorher 190-192 auf 188-192 m über NHN

-   Erweiterung der überbaubaren Fläche im rückwärtigen Bereich der Bebauung an der Stolberger Straße um ca. 14 x 7 m.

 

Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Sie empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wetzgelände - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=29615&selfaction=print