10.12.2008 - 22 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Auch hierzu verweist der Oberbürgermeister auf die vorherige Beratung im Hauptausschuss und die mehrheitlich erfolgte Empfehlung zur entsprechenden Beschlussfassung.

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt bei 13 Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen mit Stimmenmehrheit den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen als Ordnungsbehördliche Verordnung.

Der Entwurf ist der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage