24.02.2005 - 8 Bebauungsplan Camp Hitfeldhier: 1. Aufstell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : A 61/20
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 24.02.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- abgelehnt
Beratung
Frau Nacken teilt mit, dass die notwendigen Empfehlungsbeschlüsse der beiden betroffenen Bezirksvertretungen per Dringlichkeitsentscheidung bislang nicht vorlägen.
Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Plum, dass man der Vorlage der Verwaltung unabhängig von der fehlenden Beschlussfassung in den Bezirksvertretungen in dieser Form nicht zustimmen werde. Auch in den bisherigen Beratungen habe man für den Bereich Camp Hitfeld eine Nutzung in Richtung Wohnen und Arbeiten ausgeschlossen und sich dementsprechend im Koalitionsvertrag mit der Fraktion der Grünen auf eine Ausweisung von Flächen für Sport- und Freizeitnutzungen sowie Renaturierungsmaßnahmen festgelegt. Einem Aufstellungsbeschluss mit der Zielsetzung „Wohnen und Arbeiten“ werde man daher nicht zustimmen.
Für die Fraktion der Grünen stimmt Herr Rau diesen Ausführungen zu.
Für die CDU-Fraktion weist Herr Finkeldei darauf hin, dass auf belgischer Seite mit der Entwicklung der Flächen begonnen worden sei, auch die Stadt Aachen müsse nun planerische Vorstellungen über die Nutzung der Fläche entwickeln, damit nicht am Ende nur noch eine Reaktion auf bereits feststehende Vorgaben möglich sei. Seine Fraktion halte die Verwaltungsvorlage für gut und könne dem Beschlussvorschlag so folgen.
Frau Nacken betont, dass aufgrund aktueller Entwicklungen Handlungsbedarf gegeben sei, eine kurzfristige Entscheidung sei daher sinnvoll.
Nach einer kurzen Diskussion über die weitere Vorgehensweise, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Plum, Rau, Finkeldei und Prof. Dr. Möller sowie seitens der Verwaltung Frau Nacken beteiligen, einigt sich der Ausschuss darauf, die Beschlussfassung sowohl zur Aufstellung eines Bebauungsplanes als auch zum Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung an den Rat zu verweisen.
Anlagen zur Vorlage
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