26.02.2009 - 5 Prävention und Gesundheitsförderung in der Stad...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Ausschussvorsitzende Frau Dr. Trost-Brinkhues, die anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation (sh Anlage 1) sowie eines Flyers zum Projekt AGIL (sh Anlage 2) die Aktivitäten des Fachbereichs Gesundheit zur Prävention und Gesundheitsförderung ausführlich vorstellte.

 

Frau Willms bedankte sich für die Präsentation und erinnerte daran, dass Frau Dr. Trost-Brinkhues bereits viele Problemfelder aufgegriffen und viele innovative Lösungsansätze im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorgestellte habe. Auf die Präsentation eingehend, sagte Frau Willms, dass benachteiligte Kinder und Jugendliche mit sprachlichen und Ernährungsdefiziten so früh wie möglich unterstützt werden müßten. Hier sei der Ansatz des Projektes AGIL zu begrüßen und sie hoffe, dass das Projekt als dauerhafte Maßnahme fortgeführte werde.

 

Herr Künzer  hob hervor, dass der Fachbereich Gesundheit schon sehr früh eine Lobbyarbeit für benachteiligte Kinder und Familien betrieben habe und somit die Gesundheitsprävention in der Stadt Aachen voran bringe.

 

Auf die Frage von Frau Schulz zum Ablauf der Betriebsuntersuchungen in den Kindertagesstätten erklärte Frau Dr. Trost-Brinkhues, dass die Untersuchungen vor Ort und im Beisein der Erzieherinnen durchgeführt würden, um den Kindern in der gewohnten Atmosphäre die Angst vor den Untersuchungen zu nehmen. Über die Ergebnisse und eine evtl.  Behandlungsbedürftigkeit würden die niedergelassenen Ärzte informiert und in den weiteren Therapieverlauf eingebunden. Soweit Eltern die Therapierverordnung nicht annehmen würden, soll hier der Arzt Einfluss nehmen. Ggf werde auch das Jugendamt eingebunden.

Eine weitere Frage von Frau Schulz zur Wirkung der Untersuchungen beantwortete Frau Dr. Trost-Brinkhues dahingehend, dass Menschen aus einem anderen Kulturkreis Vorsorgeuntersuchungen oft nicht bekannt seien und ein Arzt erst bei einer Erkrankung aufgesucht werde.

 

Frau Scheidt griff das Thema Projektcharakter von AGIL auf und erklärte, dass seit Jahren immer wieder neue Projekten aufgelegt würden, deren Finanzierung lediglich für 2 Jahre gesichert sei. Hier sei eine Verstetigung notwendig. Der Bund sei hier gefordert, etwa das alte Thema „Mütterberatung“ neu zu beleben. In diesem Zusammenhang machte Frau Scheidt den Vorschlag, dass die Verwaltung an den Bund herantreten und um eine flächendeckende Verstetigung der Maßnahmen werben solle, denn die Programme sollten langfristige Wirkung erzeugen.

 

Frau Dr. Trost-Brinkhues erklärte, dass es bereits ein Fortschritt sei, dass das Bundesministerium für ein weiteres Jahr die Projektleitung finanziere. Weiter stellt sie fest, dass zwei Dinge notwendig seien:

-          die Maßnahmen müssten möglichst früh einsetzen und

-          die Projekte müssten länger laufen, mindesten jedoch 2 Jahre, um Wirkung entfalten zu können.

Im Übrigen müssten erfolgreiche Maßnahmen bekannt gemacht und hierüber eine Verstetigung erreicht werden.

 

Herr Müller griff die in der Präsentation erwähnte Ernährungsproblematik auf und erklärte, dass Erkenntnisse über eine gesunde Ernährung genauso wichtig seien, wie über die materielle Basis der Familien zu sprechen, da hier für ihn ein enger Zusammenhang vorhanden sei.

 

Hierzu erklärte Frau Dr. Trost-Brinkhues, dass nach dem derzeitigen Kenntnisstand eine überdurchschnittliche Zahl der Kinder über einen besonderen Bedarf verfüge und dies in bestimmten Einrichtungen und Familien stärker ausgeprägt sei als in anderen. Es sei jedoch nicht die Höhe des Familieneinkommens entscheidend, denn gesundes Essen müsse nicht teurer sein.

 

Zu den vorstehenden Aussagen ergänzte Herr Dr. Plum, dass die Verwaltung keinen Einfluss auf die Bundesregierung nehmen könne, dies wäre im vorliegenden Fall Aufgabe der Politik. Hinsichtlich der Verstetigung von Maßnahmen nahm Herr Dr. Plum das gute Ergebnis eines Städtevergleichs der Gemeindeprüfanstalt NRW (GPA NW) zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass der Fachbereich Gesundheit im Vergleich zu anderen Städten den geringsten Prokopfbetrag je Einwohner verausgabe. Dies sei jedoch nicht allein das Ergebnis einer optimalen Arbeitsorganisation als vielmehr der prekären Finanzsituation der Stadt Aachen geschuldet. Der Fachbereich könne aufgrund der Vorgaben lediglich seine Pflichtaufgaben umsetzten und Aktivitäten, wie Prävention fielen unter eine freiwillige Aufgabenerfüllung. Viele Aktivitäten des FB 53 konnten zudem nur durch den privaten Einsatz der Mitarbeiter umgesetzt werden.

 

Das von Herrn Dr. Plum erwähnte Prüfergebnis der Gemeindeprüfanstalt NRW aufgreifend, richtet Frau Scheidt eine Verständnisfrage an die Verwaltung, die Herr Beigeordneter Lindgens beantwortetet. In der Untersuchung der Gemeindeprüfanstalt NRW (GPA NW) seien kreisfreie Städte miteinander verglichen worden. Für das Gesundheitsamt der Stadt Aachen wurde der geringste Aufwand mit ca. 9 € je Einwohner errechnet (Mittelwert für NRW ca. 15 €), damit hätte die Stadt Aachen als Musterkommune in dem Vergleich abgeschlossen. Bei einer genaueren Betrachtung war jedoch festzustellen, dass die Indikatoren nicht schlüssig waren, weil Dinge aufgrund der personellen Ausstattung nicht umgesetzt werden konnten und vor allem die Vorgaben der Haushaltskonsolidierung das Ergebnis beeinflussten.

 

Auf den Einwurf von Frau Syrus, dass nicht alle Menschen mit Migrationshintergrund Vorsorgeuntersuchungen meiden würden und eine nicht-deutsche Muttersprache nicht unbedingt negativ sein könne, erklärte Frau Dr. Trost-Brinkhues, dass als Muttersprache die Sprache ansehen werde, die in den ersten Lebensjahren erlernte und danach fehlerfrei eingesetzt werde. Mehrsprachigkeit sei vielfach ein Vorteil, da dies auf eine gute Kinderförderung hinweise.

 

Auf die Frage von Frau Behlau, wer Kostenträger bei einer für die Kindesentwicklung notwendigen Krankengymnastik sei, antwortete Frau Dr. Trost-Brinkhues, dass nach dem Heilmittelrecht der behandelnde Arzt eine entsprechende Verordnung zur Mobilisierung des Kindes vornehmen könne und dies von den Kassen auch gezahlt werde.

 

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

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Anlagen