17.02.2009 - 4 Umsetzung des Konjunkturpaktes I und II

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister weist zunächst darauf hin, dass das Konjunkturpaket II immer noch vorläufig ist und einige darin enthaltene unbestimmte Rechtsbegriffe z.B. „Infrastrukturmaßnahme“ noch der Erläuterung bedürfen. Bei der Interpretation dieser Rechtsbegriffe ist die Verwaltung bei der Aufstellung der Prioritätenliste, ausgehend von einem Schreiben des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), von der höchsten Rechtssicherheit ausgegangen. Demnach kann die Prioritätenlisten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bis zur Verabschiedung der Haushaltssatzung durch den Rat der Stadt Aachen geändert bzw. die Rangfolge geändert werden.

 

Er erläutert, dass grundsätzlich alle Maßnahmen, die gefördert werden sollen, nach dem 27. 1. 2009 beschlossen sein müssen und auf selbständige Abschnitte aufgeteilt und bis Anfang 2011 umgesetzt sein müssen. Insofern sind Maßnahmen aus dem Haushalts-Entwurf 2009, sofern förderfähig, grundsätzlich zu prüfen gewesen.

 

Im weiteren macht er deutlich, dass die Vorschläge der freien Träger aus Gründen der Rechtssicherheit und Umsetzungsfähigkeit zunächst unberücksichtigt bleiben müssten und man sich daher auf die städtischen Maßnahmen zu konzentrieren habe.

 

Darüber hinaus erläutert der Oberbürgermeister, dass bei der Aufstellung der Prioritätenliste alle Maßnahmen nach dem möglichen Verteilungsschlüssel auf Infrastruktur- und Bildungsmaßnahmen berücksichtigt würden.

 

Bezüglich des mit der Umsetzung verbundenen erhöhten Arbeitsmehraufwandes teilt er mit, dass vorläufig davon ausgegangen wird, dass die Planungen extern vergeben werden, die Projektsteuerung dagegen eigenständig über den Eigenbetrieb erfolgt.

 

Ausschussmitglied Haase bedauert die Unsicherheit bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes und weist darauf hin, dass die additive Wirkung auf Landes- und nicht auf Kommunalebene festgelegt wird. Der Bundesrechnungshof erhält aber die Prüfrechte über die einzelnen Maßnahmen.

 

Abschließend schlägt Ausschussmitglied Haase für die SPD Fraktion und die Fraktion der Grünen vor, den Beschlussvorschlag zu 2. wie folgt zu ändern

„ Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der Maßnahmenliste für beide Konjunkturpakete, insbesondere hinsichtlich Infrastruktur und Bildungsinvestitionen, zuzustimmen.

Die endgültige Entscheidung über die Prioritätenliste der konkret durchzuführenden Projekte aus der Maßnahmenliste erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung.“

 

In der anschließenden Diskussion, an der sich die Ausschussmitglieder Haase, Schäfer, Rennert, Treude, Pabst, Künzer und Wilms beteiligten wurden die Konjunkturpakete I und II einvernehmlich begrüßt.

 

Ratsfrau Wilms und Ratsherr Schäfer bedauern, dass die Anträge der freien Träger z.B Waldorfschule und Kindergarten Lintertstraße nicht berücksichtigt wurden. Durch die Ratsherren Künzer und Treude wird jedoch auf eine mögliche spätere Berücksichtigung im Rahmen allgem. Haushaltsplanungen hingewiesen.

 

Der Ausschussvorsitzende weist abschließend darauf hin, dass die Finanzmittel endlich sind und dementsprechend sinnvoll einzusetzen sind.

 

Im Anschluss an die Diskussion lässt der Ausschussvorsitzende zunächst über den Änderungsvorschlag von Rot/Grün abstimmen. Der Änderungsvorschlag wird einstimmig angenommen.

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Beschluss:

1.                   Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die dargestellte derzeit erkennbare Rechtslage zum Konjunkturpaket I und II zur Kenntnis zu nehmen und die Landesregierung NW aufzufordern, vor allem Rechtsklarheit bezüglich der Begriffe „zusätzliche Maßnahmen“ und „Infrastruktur/energetische Maßnahmen“ zu schaffen.

2.                   Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der Maßnahmenliste für beide Konjunkturpakete, insbesondere hinsichtlich Infrastruktur und Bildungsinvestitionen, zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung über die Prioritätenliste der konkret durchzuführenden Projekte aus der Maßnahmenliste erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung.

3.                   Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt entsprechend zu beschließen und die Aufnahme der Konjunkturmaßnahmen in den Haushalt zu sichern. Die Verwaltung soll beauftragt werden eventuelle Änderungen des Maßnahmenkataloges im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung zu berücksichtigen.

4.                   Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt des Weiteren, die Verwaltung zu beauftragen mit der zügigen Vorbereitung der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs zu beginnen.