30.04.2009 - 8 Bebauungsplan Nr. 893 - Eupener Straße, Am Chor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Herr Kühn nimmt wegen Befangenheit nicht an Beratung und Beschlussfassung teil.)

 

Herr Kriesel erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung und weist darauf hin, dass die letztendliche Abwägung aller Eingaben am Ende des Verfahrens durch den Rat vorgenommen werde, insofern seien auch bis zu diesem Zeitpunkt Änderungen möglich.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Baal, dass man die Empfehlung zum Satzungsbeschluss unter den gegebenen Umständen nicht mittragen werde. Das Verfahren sei bereits so gut wie abgeschlossen gewesen und man sehe keinen Grund, im letzten Verfahrensschritt die bislang unstrittigen 3 Baufenster gegenüber den Gebäuden Diepenbenden 24-28 herauszunehmen.

 

Für die SPD-Fraktion betont Herr Plum, dass dies eine völlig legitime Vorgehensweise sei, die Betroffenen hätten ihre Belange vorgetragen und dies habe zu einer neuen Bewertung der Situation geführt. Man habe sich die frag gestellt, ob nicht die Interessen der Nachbarn durch die 3 zusätzlichen Baufenster zu stark tangiert würden. Da in beiden Lösungen die Anzahl der Wohneinheiten gleich bliebe und das eigentliche Ziel des Bebauungsplanes, nämlich der Erhalt der großzügigen Struktur, mit der Lösung ohne die Baufenster sogar besser erreicht werden könne, habe man sich für die Herausnahme entschieden. Damit seien die Interessen des Grundstückseigentümers ebenfalls noch gewahrt, die Anwohner aber weniger beeinträchtigt.

 

Für die Fraktion der Grünen legt Herr Rau dar, dass es städtebaulich konsequent sei, die innere Spange von Bebauung freizuhalten. Die Entscheidung zur Herausnehme der Baufenster sei seriös und auch wenn sie erst spät im Verfahren falle, vor Satzungsbeschluss und damit rechtzeitig.

 

Frau Coracino kündigt an, dass sie dem Beschlussvorschlag der Verwaltung in der jetzt vorgelegten Form nicht zustimmen werde. Zwar könne sie die städtebaulichen Gründe nachvollziehen, nicht jedoch die verfahrenstechnische Abwicklung und die rechtliche Bewertung.

 

Herr Kriesel stellt nochmals dar, dass man im Rahmen der Abwägung auch kurz vor Satzungsbeschluss noch zu einer anderen Gewichtung von Fakten kommen könne, rechtlich sei dies nicht zu beanstanden.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die schriftlichen Festsetzungen gemäß 4 a Abs. 3 in Anwendung des 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- Änderung der Formulierung im seitlichen Bauwich durch zwischen der gedachten Verlängerung der hinteren und vorderen Baugrenzen bis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen.

-Ergänzung der Kennzeichnung Denkmalwertes Gebäude bei dem Haus Luxemburger Ring 1

-Korrektur der Schriftlichen Festsetzungen unter Nr. 1: „(…) sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe, (…) nicht zulässig“.

-Ersatzlose Herausnahme der überbaubaren Flächen gegenüber den Gebäuden Diepenbenden 24-28 und Änderung der Mindestgrundstücksgröße in G 1000 sowie Festsetzung von 1 Wo /250 qm, Änderung der Tiefe der überbaubaren Flächen für den Bestand auf 16 m.

Er empfiehlt dem Rat darüber hinaus, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 893- Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden- gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich mit 10:9 Stimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=31782&selfaction=print