29.04.2009 - 15 Bebauungsplan Nr. 893 - Eupener Straße, Am Chor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Janßen bittet wegen rechtlicher Bedenken um Entfernung der Formulierung mit dem 4. Spiegelstrich aus der Beschlussvorlage (ersatzlose Herausnahme der überbaubaren Fläche gegenüber den Gebäuden Diepenbenden 24 bis 28 und Änderung der Mindestgrundstücksgröße in G 1000 sowie Festsetzung von 1 Wo/250 m², Änderung der Tiefe der überbaubaren Fläche für den Bestand auf 16 Meter). Herr Helg schließt sich der geänderten Beschlussvorlage an, obwohl er Eingriffe in die Rechte der Grundstückseigentümer vermutet. Frau Diepelt geht von der Rechtssicherheit der Vorlagen aus.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die schriftlichen Festsetzungen gemäß 4 a Abs. 3 in Anwendung des 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- Änderung der Formulierung im seitlichen Bauwich durch zwischen der gedachten Verlängerung der hinteren und vorderen Baugrenzen bis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen,.

- Ergänzung der Kennzeichnung Denkmalwertes Gebäude bei dem Haus

Luxemburger Ring 1

- Korrektur der schriftlichen Festsetzungen unter Nr. 1: (...) sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe, (...) nicht zulässig.

- Ersatzlose Herausnahme der überbaubaren Flächen gegenüber den Gebäuden Diepenbenden 24-28 und Änderung der Mindestgrundstücksgröße in G 1000 sowie Festsetzung von 1 Wo/250 qm, Änderung der Tiefe der überbaubaren Flächen für den Bestand auf 16 m.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 893 - Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden - gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 7 Nein-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage