29.04.2009 - 19 Bebauungsplan Nr. 894S -Lütticher Straße, Hasse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne Aussprache

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-  Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche am Ende der Straße “Am Adamshäuschen” in Allgemeines Wohngebiet.

- Erweiterung der überbaubaren Fläche “Am Adamshäuschen” 15b um 2,8 m nach Nordosten und Reduzierung dieser Baufläche um 1,8 m an der westlichen Seite.

- Korrktur der schritlichen Festsetzungen unter Nr. 3:

“... Ausnahmsweise sind in den Vorgärten Stellplätze zulässig, wenn die Breite dieser Anlagen maximal 50% der Grundstücksbreite ausmacht. Die Breite von Zufahrten zu Stellplätzen , Garagen und Carports an anderen Stellen auf dem Grundstück ist dabei anzurechnen.

  Ausnahmsweise sind zwischen der gedachten Verlängerung der hinteren und vorderen Baugrenzen bis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen Stellplätze, Garagen und Carports zulässig.”

 

Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Sie empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 894S -Lütticher Straße, Hasselholzer Weg- (Teil Süd) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, zwei Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=31977&selfaction=print