29.04.2009 - 21 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksvorsteher März begründet diese Dringlichkeitsentscheidung. Herrn Janßen bedankt sich für die Ausführung. Herr Ferrari weist daraufhin, dass Dringlichkeitsentscheidungen nur geboten sind, um Schaden von der Stadt abzuwenden.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn März und Herrn Janßen am 23.03.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, sich dem Beschluss des Planungsausschusses vom 19.03.2009 anzuschließen, für das Gebiet  - Boxgraben /  Luisenhospital - einen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu erarbeiten.

 

 

Gez.: März    Gez.: Janßen

Bezirksvorsteher   Mitglied der Bezirksvertretung“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage