06.05.2009 - 26 Bebauungsplan Nr. 913 - Roder Weg - für den Pla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 26
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 06.05.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 913 zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange einstimmig, den Bebauungsplan, die schriftlichen Festsetzungen und die Begründung gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ergänzen:
- Für
das Flurstück 1474 (Roder Weg 11) werden abweichende Festsetzungen getroffen.
Einzelhandelsbetriebe mit den nachfolgend aufgeführten Sortimenten und den
jeweils zugeordneten maximalen Verkaufsflächen sind zulässig: *4, Gemarkung
Richterich, Flur 5, Flurstück 1474; Verkaufsfläche max. 400 m², Sortimente
Kunstgegenstände, Bilder (WZ-Nr.52.48.2)
Außerdem beschließt er, sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 913 - Roder Weg – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Ratsherr Einmahl hatte an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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