29.04.2009 - 8 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach kurzer Aussprache unter Beteiligung des Herrn Bezirksvorstehers sowie der Bezirksvertretungsmitglieder Deloie, Schulz und Dr. Lange fasst die Bezirksvertretung folgenden einstimmigen

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn Corsten, Herrn Schulz und Herrn Starmanns am 03.04.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Ab. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Haaren dem Planungsausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich - Krefelder Straße / Feldchen - und dem Rat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindliches Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

 

gez. Corsten________________        gez._Schulz___________________

Bezirksvorsteher        Mitglied der Bezirksvertretung

 

 

                        gez. Starmanns_________________

                        Mitglied der Bezirksvertretung“

 

 

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Anlagen zur Vorlage