06.05.2009 - 4 Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Vor Eintritt in de Beratung teilt Herr Larosch mit, dass irrtümlich vergessen wurde, den Beschlussentwurf dahingehend zu erweitern, dass die nach der Geschäftsordnung aktuell vorgesehene Widerspruchsfrist von 10 Tagen auf sechs Werktage verkürzt werden soll und bittet dies, bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.

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Beschluss:

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Hauptausschuss auf Vorschlag der Verwaltung dem Rat der Stadt die in § 3 Buchstabe b und c der Zuständigkeitsordnung festgelegten Wertgrenzen aufgrund des Zukunftsinvestitionsgesetzes und dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechtes entsprechend den Erläuterungen befristet bis zum 31.10.2010 zu erhöhen. Unabhängig davon wird folgende Regelung neu in die Zuständigkeitsordnung aufgenommen:

§ 3 Absatz 2 Ziffer d

Beauftragung von Architekten- und Ingenieurverträgen nach HOAI sowie sonstiger Dienstleistungsverträgen unter Beachtung des § 31 der Hauptsatzung

bis 6.000 Euro

Buchstabe b Satz 2 und 3 gilt entsprechend

Alt Buchstaben  d – h werden Buchstaben e – i.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die nach der Geschäftsordnung vorgesehene Widerspruchsfrist von aktuell 10 Tagen auf künftig sechs Arbeitstage zu reduzieren.