27.05.2009 - 8 Viktoriaallee,hier: Umgestaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 27.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Bezirksvorsteher März weist auf die vorliegende schriftliche Eingabe zum Thema hin.
Für die Verwaltung erläutert Herr Müller die Umgestaltung Viktoriaallee.
Herr März dankt Herrn Müller für seine Ausführungen.
Herr Ferrari, Frau Diepelt, Herr Janßen, Herr Klopstein sowie Herr Müller und Herr Paetz beteiligen sich an der Diskussion, wobei Herr Janßen beantragt
- im Beschlussvorschlag den 2. Spiegelstrich zu streichen und stattdessen für die Kreuzung
Viktoriaallee / Bismarckstraße die Rechts-vor-Links-Regelung zu prüfen und
- bei dem 4. Spielstrich die Worte „den Kreisverkehr“ zu streichen.
Die Bezirksvertretung schließt sich dem Antrag von Herrn Ferrari an und fasst folgenden
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
- Zwischen Oppenhoffallee und Kirche Herz Jesu den Fahrbahnquerschnitt auf 4,50 m und einen beidseitigen 1,80 m breiten Längsparkstreifen festzulegen,
- im Knoten Viktoriaallee/Frankenberger Straße den Mittelstreifen um ca. 1 m auf jeder Seite zu verlängern,
- die Kreuzung Viktoriaallee/Frankenberger Straße und die Einmündung der Kirchenumfahrt in die Viktoriaallee mit spezial eingefärbtem Asphalt, der an den einmündenden Fahrbahnen mit einem Pflasterstreifen begrenzt wird, auszubauen,
- die Verkehrsfläche der Kirchenumfahrt erhält folgenden Querschnitt:
1,82 - 1,90 m Gehweg neben Stützmauer
4,45 m Schrägparkstreifen
4,50 m Fahrbahn
1,80 m Längsparkstreifen
2,50 m Gehweg
- in der Turpinstraße vor den Häusern Nr. 44 und 100 je eine Aufpflasterung mit begrenzendem Flachbord einzubauen,
- die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h festzulegen,
- Basis für den Beschluss ist der Plan Nr. 2008/08-02 L4
und dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, dem lärmtechnischen Umbau der Fahrbahn evt. aus dem KP II zuzustimmen und eine Änderung des derzeitigen Programms zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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