28.05.2009 - 5 Bebauungsplan Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Einleitend verweist Frau Nacken auf die zu Beginn der Sitzung verteilte ergänzende Tischvorlage, mit der dem Ausschuss eine verspätet abgegebene Stellungnahme des AMO-Instituts der RWTH zur Kenntnis gebracht werde.

 

Für die CDU-Fraktion dankt Herr Philipp der Verwaltung für die gute und zügige Arbeit und die gute Vorbereitung der heutigen Beratung. Der Verwaltungsvorschlag habe Hand und Fuß und käme in der Abwägung zu richtigen Ergebnissen, daher werde man dem Beschlussentwurf zustimmen.

 

Für die Fraktion der Grünen zeigt sich auch Herr Rau beeindruckt davon, wie hier ein schwieriges Projekt in relativ kurzer Zeit gut auf den Weg gebracht wurde. Die Entwicklung des Hochschulerweiterungsgebietes sei heute, nachdem dort lange Zeit überhaupt nichts passiert sei, komplizierter geworden, durch den Wettbewerb jedoch habe man eine erkennbare Struktur und eine städtebauliche Figur gefunden, die eine hohe Qualität zeige und zu einem Aushängeschild für die RWTH werden könne. Hinsichtlich der Festsetzungen im Bebauungsplan bitte man darum, Dienst-/ Betriebswohnungen zu ermöglichen, Spielhallen auszuschließen, die Zulässigkeit von Solaranlagen sicherzustellen und einen Fernwärmeanschluss vorzusehen. Was die verkehrliche Erschließung angehe, sei seine Fraktion nach intensiver Beschäftigung mit den verschiedenen Möglichkeiten zu dem Schluss gekommen, dass entgegen dem Verwaltungsvorschlag die Variante 3 die beste Lösung biete, da sie das Rabental weitgehend verschone. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante 2 biete zwar auf dem Plan eine schöne städtebauliche Figur, sei aber in der Topografie und von den Auswirkungen auf das Rabental her schwierig. Man beantrage daher zu beschließen, für die verkehrliche Erschließung die Variante 3 zugrunde zu legen, und zwar in einer enger gefassten Variante, die nicht westlich des Wäldchens und durch die Wiese mit den Lebensbäumen verläuft, sondern hinter dem Wäldchen auf dem Hochplateau verbleibt. Man sie sich darüber im Klaren, dass auch Variante 3 einige Probleme mit sich bringe, diese halte man jedoch durch kleinere Modifizierungen für lösbar. So sei beispielsweise denkbar, dass, sollten notwendige Zustimmungen privater Grundstückseigentümer nicht erfolgen, eine neue Variante als Weiterführung und Ausbau der Otto-Blumenthal-Straße/ Forckenbeckstraße verfolgt werde.

 

Für die SPD-Fraktion dankt auch Herr Plum der Verwaltung für die gute Arbeit. Der Campus-Melaten sei eines der wichtigsten städtebaulichen Projekte derzeit, man erhoffe sich von dieser Entwicklung eine positiven Impuls für Aachen und insbesondere die Schaffung von dringend benötigten Arbeitsplätzen. Dies dürfe man nicht aus den Augen verlieren, auch wenn sich die Diskussion im Moment sehr auf die verkehrliche Erschließung fokussiert habe. In dieser Hinsicht vertrete man eine andere Auffassung als die grüne Fraktion. Die Verwaltung habe eine ausführliche Synopse der Vor- und Nachteile aller Varianten erstellt, die SPD-Fraktion halte das Ergebnis dieser Gegenüberstellung überzeugt und daher werde man für die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante 3 stimmen. In der Abwägung sehe man die Vorteile dieser Variante als überwiegend an, insbesondere sei der vorgesehene Boulevard ein tragendes Element des städtebaulichen Entwurfs, zudem seien unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Belange die bei Variante 3 zu befürchtenden Erschütterungen für das Amica-Gebäude nicht zu vertreten. Um jedoch diesen Belangen Rechnung zu tragen und das Rabental trotzdem solange wie möglich unangetastet zu lassen, bitte man die Verwaltung darum zu prüfen, ob der Boulevard im südlichen Abschnitt in der Realisierung zeitlich so weit wie möglich nach hinten verlegt werden und bis dahin das Gebiet nur von Norden zu erschlossen werden kann.

Gemeinsam mit den Grünen stelle man zudem den Antrag im städtebaulichen Vertrag folgende Punkte zu regeln:

         Gemeinsam mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) sollen Qualitätsstandards für die städtebauliche und architektonische Gestaltung des Campus sowie die Nachhaltigkeit der Gebäude formuliert werden, um dem Hochschulerweiterungsgebiet Campus Melaten einen innovativen Ausdruck und Charakter zu verleihen.

         Die Verwaltung soll beauftragt werden, den Bau- und Liegenschaftsbetrieb bei der Entwicklung eines Parkraumkonzepts, bei der Einführung des Jobtickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Campus und bei der Erarbeitung eines Regenwasserrückhalte- und Brauchwassernutzungskonzepts für den Campus zu unterstützen.

         Langfristig soll der Campus an ein innovatives schienen- oder trassengebundenes ÖPNV System angeschlossen werden.  Dazu wird es  bei der Umsetzung – z. B. bei der Trassenführung – der Kooperation mit der RWTH Aachen  und dem BLB bzw. den künftigen Eigentümern der im Bebauungsplan gelegenen Grundstücke bedürfen.  Die Verwaltung soll beauftragt  werden, hierzu für den städtebaulichen Vertrag eine Regelung mit dem Vorhabenträger zu erarbeiten.

Zudem beantrage man, als Ergebnis aus der Beratung zur Hochhausstudie, für das Hochhaus ein Mindesthöhe von 50m und eine maximale Höhe von 70m festzusetzen.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Philipp, dass man den rot-grünen Änderungs- und Ergänzungsanträgen im wesentlichen zustimmen könne. Was den Fernwärmeanschluss anginge, müsse mit dem BLB über die möglichen Auswirkungen gesprochen werden, die Erschließung des südlichen Teils in einem 2. Bauabschnitt halte man für unrealistisch, ansonsten könne man sich den vorgetragenen Vorschlägen anschließen. Was die verkehrliche Erschließung angehe, halte man weiterhin die Variante 2 für richtig und werde dementsprechend abstimmen.

 

Herr Kriesel stellt klar, dass ein Fernwärmeanschluss nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden könne, sondern im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren sei. Diesbezüglich werde man mit BLB Gespräche führen.

 

Frau Nacken erläutert, dass man sich bereits im Gespräch mit dem BLB befinde hinsichtlich der Möglichkeit, den südlichen Bereich abhängig von der Realisierung der einzelnen Cluster erst später zu erschließen. Der BLB benötige eine klare grundsätzliche Beschlussfassung zur verkehrlichen Erschließung, sei aber bereit zu prüfen, inwieweit man hier Spielraum habe.

 

Die Vorsitzende stellt zunächst den Beschlussantrag der Fraktion die Grünen zur Abstimmung.

 

Der Antrag, für die verkehrliche Erschließung die Variante 3 zugrunde zu legen, und zwar in einer enger gefassten Variante, die nicht westlich des Wäldchens und durch die Wiese mit den Lebensbäumen verläuft, sondern hinter dem Wäldchen auf dem Hochplateau verbleibt, wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteili­gung der Öffentlichkeit gemäß ' 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß ' 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellung­nahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht be­rücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß ' 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß ' 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschu­lerweiterung) - in der vorgelegten Fassung mit folgenden Änderungen/ Ergänzungen:

-Für das Hochhaus wird eine Mindesthöhe von 50m und eine maximale Höhe von 70m               festgesetzt.

-Die Zulässigkeit von Dienst-/ Betriebswohnungen wird festgesetzt.

-Es sind Gespräche mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb zu führen mit dem Ziel, einen Fernwärmeanschluss im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren.

-Im gesamten Bebauungsplangebiet werden Spielhallen ausgeschlossen.

 

Außerdem beschließt er, die Änderung Nr. 108 des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen.

 

Ergänzend zur Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplans Nr. 915 beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung, gemeinsam mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) Qualitätsstandards für die städtebauliche und architektonische Gestaltung des Campus sowie die Nachhaltigkeit der Gebäude zu formulieren, um dem Hochschulerweiterungsgebiet Campus Melaten einen innovativen Ausdruck und Charakter zu verleihen. Diese sollen im städtebaulichen Vertrag festgehalten werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau- und Liegenschaftsbetrieb darüber hinaus bei der Entwicklung eines Parkraumkonzepts, bei der Einführung des Jobtickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Campus und bei der Erarbeitung eines Regenwasserrückhalte- und Brauchwassernutzungskonzepts für den Campus zu unterstützen. Auch dies soll im städtebaulichen Vertrag festgehalten werden.

 

Langfristig soll der Campus an ein innovatives schienen- oder trassengebundenes ÖPNV System angeschlossen werden.  Dazu wird es  bei der Umsetzung – z. B. bei der Trassenführung – der Kooperation mit der RWTH Aachen  und dem BLB bzw. den künftigen Eigentümern der im Bebauungsplan gelegenen Grundstücke bedürfen.  Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu für den städtebaulichen Vertrag eine Regelung mit dem Vorhabenträger zu erarbeiten.

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Gespräche darüber zu führen, ob der Boulevard im südlichen Abschnitt in der Realisierung zeitlich so weit wie möglich nach hinten verlegt werden und bis dahin das Gebiet nur von Norden zu erschlossen werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=32745&selfaction=print