17.06.2009 - 6 Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung;Antrag gem. §...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Hahnbück vom Fachbereich Umwelt erläuterte die rechtliche Grundlage zur Erfassung von Umgebungslärm und der sich daraus resultierenden Lärmaktionskarten, die der Ermittlung von

Maßnahmen zur Lärmminderung dienen.

Das inzwischen auch für Aachen erstellte, öffentlich einzusehende Lärmkataster stelle jedoch keine

rechtliche Grundlage für den Bürger dar, Maßnahmen einzuklagen.

Die Verwaltung erarbeite derzeit mögliche Maßnahmen, deren Umsetzung in einer Rangfolge zueinander stehen.

Dabei nimmt die Lärmvorsorge die wichtigste Stellung ein. Derzeit werden z.B. schon in den Bebauungsplanverfahren grds. lärmmindernde Maßnahmen geprüft.

Herr Hahnbück erläuterte verschiedene Möglichkeiten zur Lärmbekämpfung und Lärmminderung, ein großes Potential liege in der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Herr Bezirksvertreter Werner dankte Herrn Hahnbück für die ausführliche Darstellung und frug nach,

ob für Richterich, wie in der Vorlage erwähnt, schon konkrete Planungen, z.B. im Hinblick auf lärm-

dämmende Fenster beschlossen seien. Daraufhin erklärte Herr Hahnbück, dass neben den Verhandlungen mit Straßen NRW zur Überprüfung der Anspruchsberechtigungen noch keine weiteren

konkreten Maßnahmen beschlossen seien.

Frau Bezirksvertreterin Köhne bedankte sich ebenfalls für die Ausführungen. Zum einen sei Lärm-

minderung durch Geschwindigkeitsreduzierungen zu erreichen. Sie richtete aber auch die Bitte an

die Verwaltung auf die Polizei einzuwirken, die Fahrgeschwindigkeiten besonders von LKW und Motorradfahrern zu überwachen.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg frug nach, ob sich nicht die Bahn und Straßen NRW als

Baulastträger gegenseitig die Verantwortung zuschieben könnten und hier Maßnahmen verzögert

würden. Daraufhin erwiderte Herr Hahnbück, dass  Straßen NRW Sanierungsmaßnahmen durch-führen würde, wenn Immissionswerte überschritten seien. Die Bahn habe ihr eigenes Lärmschutzprogramm. Dieses sei in Aachen teilweise schon umgesetzt worden. Es gäbe zwar Überschneidungen, aber jeder Baulastträger würde sein eigenes Lärmschutzprogramm verfolgen.

 

Herr Ratsherr Rothe frug nach, ob beim geplanten Bau der B258n lärmmindernde Maßnahmen

berücksichtigt werden würden. Daraufhin erklärte Herr Hahnbück, dass der Faktor Lärm bei einer

Straßenplanung mit beachtet werden muss. Bei der Planung würden lärmmindernde Maßnahmen bereits durch geringere Belastungswerte ausgelöst werden als bei bestehenden Straßen.

Auf Nachfrage von Frau Bezirksvertreterin Köhne bezüglich der gleichzeitigen Lärmimmissionen durch die Autobahn und die Roermonder Straße am Lonweg und eine mögliche Position von Straßen NRW hier mit Verweis auf die Roermonder Straße keine lärmmindernden Maßnahmen zu finanzieren, erklärte Herr Hahnbück, dass es wichtig  und unablässig sei, zunächst die lauteste Lärmquelle zu behandeln. Dieses sei an dieser Stelle unstrittig die Autobahn.

Herr Bezirksvertreter Dr. Frenzel frug nach, welche privaten Maßnahmen zur Lärmminderung durch die Stadt Aachen unterstützt würden. Herr Hahnbück erläuterte dass Überlegungen bestehen, eine Lärmminderung für Wohnräume durch eine höhere Dichte an Fassaden z.B. durch eine Bezuschussung von  Fenstern in Lärmschutzklassen zu fördern. Ein konkretes Programm existiere derzeit aber noch nicht.

Auf die Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Dautzenberg hin, ob hier Landesmittel für Hauseingentümer bereit ständen, erklärte Herr Hahnbück, dass kein Programm auf breiter Ebene existieren würde. Daraufhin erging folgender Beschluss:

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag der CDU-Fraktion lfd. Nr. 245 gilt als behandelt.

 

Abstimmung: einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=32760&selfaction=print