16.03.2005 - 8 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nachdem die CDU-BF ihre Zustimmung signalisiert, ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung genehmigt einstimmig die nachfolgende von Herrn Bezirksvorsteher Büchel und Herrn Krott am 22.02.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

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