24.06.2009 - 23 Ausbildung von zusätzlichen Lebensmittelkontrol...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt ohne weitere Aussprache einstimmig gem. § 60 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Dringlichkeitsentscheidung der Verwaltung  zum Abschluss  des in der Anlage zur Original-Niederschrift in Form eines Musters beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Aachen sowie der Stadt Aachen über die Ausbildung eines zusätzlichen Lebensmittelkontrolleurs.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=33110&selfaction=print