03.09.2009 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 921 - Maria...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 03.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Hierzu liegen die Vorlage FB 61/1208/WP15-2 und drei Bürgereingaben, als Tischvorlagen vor.
Frau Gastmann von der Verwaltung beschreibt einleitend das der Diskussion zugrunde liegende Vorhaben.
Sodann stellt Herr Müller Herrn Beyer vom beauftragten Planungsbüro vor. Der Gutachter geht anhand einer Präsentation eingehend auf die verkehrlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des Parkhauses in der Mariabrunnstraße ein.
Anschließend zeigt Herr Müller die Konsequenzen für die Verkehrsführung auf. Demnach sei der Einmündungsbereich der Mariabrunnstraße zu eng für einen regulären Begegnungsverkehr. Zudem seien die Gehwege dort zu schmal. Vorgeschlagen werde daher die Einrichtung einer Einbahnregelung im Abschnitt zwischen Boxgraben und Reumontstraße, von der der Radverkehr ausgenommen werden könnte. Auch eine durchgängige Einbahnstraße über Reumontstraße bis zur Südstraße sei machbar, solle jedoch in ihrer Auswirkung zunächst näher untersucht werden. In die konkretere Überprüfung sollte die Schulwegsituation insgesamt einbezogen werden.
Die Leistungsfähigkeit an der Einmündung Mozartstraße sei für den abfließenden Verkehr von der Reumontstraße gegeben, da zukünftig weniger Linksabbieger von der Mozartstraße in die Reumontstraße auftreten würden. Durch die Aufhebung der Signalisierung im Einmündungsbereich Mariabrunnstraße und am unteren Hubertusplatz verringerten sich die Wartezeiten für Fußgänger. Durch eine klare bauliche Abgrenzung und eine Verbreiterung der Gehwegbereiche verbessere sich dort die Situation für Fußgänger zusätzlich. Auch die Überquerungsmöglichkeit über den Boxgraben sei durch die neue Lage der Furt auf Höhe der fußläufigen Verbindung Mariabrunnstraße/ Hubertusplatz günstiger als dies bisher der Fall war. Durch den Umbau des Knotens im Zusammenhang mit dem Ausbau des Boxgrabens werde die verkehrliche Situation eindeutig gefasst. Die Befürchtung, dass durch die Aufpflasterungen in den Einmündungsbereichen Mariabrunnstraße und Hubertusplatz eine übermäßige Lärmbelastung entstehe, sei nicht gerechtfertigt, da lediglich ein niedriger Bordsteinanschlag und ebenes Pflaster geplant seien. Die Verkehrsbelastung in der Mariabrunnstraße werde durch die Einbahnregelung deutlich reduziert. Der Neubau des Parkhauses werde zudem den Parksuchverkehr vermindern und die angespannte Parksituation für Bewohner durch Schaffung von 60 Anwohnerplätzen entspannen.
Für die Verwaltung bekräftigt Herr Kriesel, dass man sich im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren mit allen Eingaben beschäftigt habe. In diesem Zusammenhang seien auch alle Umweltfragen geklärt worden. Für die Zukunft ermögliche die Umsetzung des Bebauungsplanes eine weitere Entwicklung auf dem Grundstück des Luisenhospitals.
Herr Rau von der Fraktion der Grünen äußert den Wunsch, den städtebaulichen Vertrag in Bezug auf die Stellplätze unter den Bäumen zu konkretisieren. Der Inhalt des Satzes 2, Absatz 2 der Präambel soll verbindlich in den Vertrag eingebaut werden, damit deutlich wird, dass die 60 Stellplätze wegfallen und dies nicht nur unverbindlich in der Präambel erwähnt bleibt.
Herr Rau stellt schließlich den Antrag, die Beschlussfassung dahingehend zu ergänzen.
Herr Plum von der SPD, schließt sich dem Antrag an. Die anderen Parkplätze würden durch den Bau des Parkhauses nicht mehr benötigt; die Bäume könnten geschützt werden. Er könne zwar die Bedenken der Einwohner verstehen. Nach Abwägung aller Argumente sehe er aber letztlich eine Verbesserung der Situation durch die Planungen.
Auch Herr Finkeldei von der CDU zeigt Verständnis für die Ängste von Anwohnern, die es wohl immer bei Neuerungen oder Neubauten gebe. Politik und Verwaltung hätten aber hier akzeptable Lösungen erarbeitet.
Herr Larosch von der Verwaltung teilt mit, dass es bereits vorgesehen sei, die Anregungen im städtebaulichen Vertrag einzubauen.
Herr Klopstein teilt mit, seine Partei Linke habe zwar grundsätzlich Probleme mit Parkhäusern. Es handele sich aber hier um ein Krankenhaus; das Parkhaus sei sowohl für die Bediensteten als auch für die Patienten notwendig.
Frau Verheyen bittet nun die Bezirksvertretung Aachen-Mitte vor der Beschlussfassung des Planungsausschusses ihren Beschluss zu fassen.
Herr März schlägt vor, die Empfehlung für den Rat auszusprechen.
Herr Ferrari macht den Vorschlag, den Beschlussentwurf der Verwaltung um die Aufnahme des Hinweises auf die Stellplätze im städtebaulichen Vertrag zu erweitern.
Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Ergänzung der Schriftlichen Festsetzung unter Nr. 4.2:
Die Hochgarage ist derart auszuführen und zu bewirtschaften, dass an der benachbarten Wohnbebauung keine erheblichen Lichtimmissionen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes entstehen. Die Brüstungen der Stellplätze sind bis zu einer Höhe von mindestens 1,00 m in lichtundurchlässigen Materialien auszuführen. Im Bereich der Rampen sind raumhohe Elemente aus lichtundurchlässigen Materialien zu verwenden.
Zur Eingrenzung der von der Nutzung der Hochgarage ausgehenden Lichtemissionen wird eine Anfahrung der Geschosse oberhalb des Erdgeschosses in der Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr ausgeschlossen.
Die Beleuchtung der Obergeschosse ist während dieser Zeit nicht zulässig.
-Änderung der Schriftlichen Festsetzungen unter Nr. 6:
Innerhalb der privaten Grünfläche sind mindestens 5 Laubbäume mit einem Stammumfang von jeweils 25 - 30 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind jeweils einheimische und standortgerechte Arten wie Buche (Fagus sylvatica), Traubeneiche (Quercus petrea), Winterlinde (Tilia cordata), Hainbuche (Carpinus betulus) oder Vogelbeere (Sorbus aucuparia) zu verwenden.
-Änderung der Schriftlichen Festsetzungen unter Nr. 7:
In der zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten Fläche innerhalb des Sondergebietes sind mindestens 6 Laubbäume mit einem Stammumfang von jeweils 25 - 30 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Eine Überfahrbarkeit der Fläche ist ausgeschlossen.
Es sind jeweils einheimische und standortgerechte Arten wie Buche (Fagus sylvatica), Traubeneiche (Quercus petrea), Winterlinde (Tilia cordata), Hainbuche (Carpinus betulus) oder Vogelbeere (Sorbus aucuparia) zu verwenden.
Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Zusatz:
Der Inhalt des Satzes 2, Absatz 2 der Präambel – Wegfall der 60 Parkplätze auf den südlichen Teilflächen des bestehenden Besucherparkplatzes auf dem Grundstück des Luisenhospitals – soll verbindlich in den Vertrag eingebaut werden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat, den so geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 921 - Mariabrunnstraße / Parkhaus Luisenhospital - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anschließend ergeht folgender
Beschluss des Planungsausschusses:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Ergänzung der Schriftlichen Festsetzung unter Nr. 4.2:
Die Hochgarage ist derart auszuführen und zu bewirtschaften, dass an der benachbarten Wohnbebauung keine erheblichen Lichtimmissionen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes entstehen. Die Brüstungen der Stellplätze sind bis zu einer Höhe von mindestens 1,00 m in lichtundurchlässigen Materialien auszuführen. Im Bereich der Rampen sind raumhohe Elemente aus lichtundurchlässigen Materialien zu verwenden.
Zur Eingrenzung der von der Nutzung der Hochgarage ausgehenden Lichtemissionen wird eine Anfahrung der Geschosse oberhalb des Erdgeschosses in der Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr ausgeschlossen.
Die Beleuchtung der Obergeschosse ist während dieser Zeit nicht zulässig.
-Änderung der Schriftlichen Festsetzungen unter Nr. 6:
Innerhalb der privaten Grünfläche sind mindestens 5 Laubbäume mit einem Stammumfang von jeweils 25 - 30 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind jeweils einheimische und standortgerechte Arten wie Buche (Fagus sylvatica), Traubeneiche (Quercus petrea), Winterlinde (Tilia cordata), Hainbuche (Carpinus betulus) oder Vogelbeere (Sorbus aucuparia) zu verwenden.
-Änderung der Schriftlichen Festsetzungen unter Nr. 7:
In der zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten Fläche innerhalb des Sondergebietes sind mindestens 6 Laubbäume mit einem Stammumfang von jeweils 25 - 30 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Eine Überfahrbarkeit der Fläche ist ausgeschlossen.
Es sind jeweils einheimische und standortgerechte Arten wie Buche (Fagus sylvatica), Traubeneiche (Quercus petrea), Winterlinde (Tilia cordata), Hainbuche (Carpinus betulus) oder Vogelbeere (Sorbus aucuparia) zu verwenden.
Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Zusatz:
Der Inhalt des Satzes 2, Absatz 2 der Präambel – Wegfall der 60 Parkplätze auf den südlichen Teilflächen des bestehenden Besucherparkplatzes auf dem Grundstück des Luisenhospitals – soll verbindlich in den Vertrag eingebaut werden.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, den so geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 921 - Mariabrunnstraße / Parkhaus Luisenhospital - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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