16.09.2009 - 11 Satzung über eine Veränderungssperre im Stadtbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre im Stadtbezirk Aachen-Mitte für die Grundstücke Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 283 und  Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 2125.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Original-Niederschrift beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage