07.10.2009 - 6 Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 07.10.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.
Frau Beyer vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ist anwesend, nimmt Bezug auf die Vorlage und teilt ergänzend mit, dass den Bürgern in der Bürgerbeteiligung vorgestellt worden war, neben dem Baumarkt ein Autohaus zu planen. Weder für das Autohaus noch für ein anderes Gebäude konnte ein Investor gefunden werden. Es wird vorgeschlagen, ein gegliedertes Gewerbegebiet festzusetzen, in dem im vorderen Bereich an der Trierer Straße ein viergeschossiges Gebäude errichtet werden kann. Im rückwärtigen Bereich entlang der Trierer Straße könnte dann ein max. zweigeschossiges Gebäude entstehen. Die Verwaltung empfiehlt, den Plan so öffentlich auszulegen.
Herr Hellmann von der SPD-BF bemerkt, dass seit dem Jahre 2006 ein Plan für dieses Gebiet erarbeitet wird. Der Baumarkt OBI soll aus der Eilendorfer Straße umgesiedelt werden und er stimmt für seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zu.
Herr Philipp von der CDU-BF stimmt auch für seine Partei der Verwaltungsvorlage mit einigen Anmerkungen zu. In Bezug auf den Immissionsschutz wird auf einen späteren, noch zu verfassenden Durchführungsvertrag verwiesen; der Lärmschutz ist noch nicht festgeschrieben und bei der Position Luftreinhaltung wird nur der Betrag genannt. Es ist ein hoher Ausgleichsbetrag für den Natur- und Landschaftsschutz in Höhe von 575.250,00 Euro aufzubringen. Da die Belastung vor Ort anfällt, sollte dieser Betrag bezirksnah verwendet werden. Es ist in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beschlossen worden, dass der Bau des Autohauses und die Umsiedlung des Baumarktes OBI zeitgleich realisiert werden sollen.
Frau Prolingheuer-Griese teilt für die Fraktion die Grünen mit, dass dem Beschlussentwurf aus der Verwaltungsvorlage nicht zugestimmt wird. Dieses Gebiet gehört zu einem Landschaftskorridor und es wird davon ausgegangen, dass zu gegebener Zeit die sich anschließenden Grünflächen ebenfalls bebaut werden. Es ist dann eine durchgehende Bebauung von Brand ausgehend bis zur Stadtmitte vorhanden, so dass die Frischluftschneise für die Kaltzufuhr dann nicht mehr gewährleistet werden kann.
Herr Krott von der SPD-BF teilt mit, dass aufgrund einer Initiative der Bezirksvertretung Aachen-Brand nordöstlich der Eckener Straße im Plan ein Waldgebiet ausgewiesen wurde und zwischenzeitlich bepflanzt ist. Mit den Geldern aus der Ausgleichsmaßnahme könnte das daran anschließende ausgewiesene Waldstück bepflanzt werden.
Herr Blum von der FDP stimmt auch für seine Partei der Verwaltungsvorlage zu. Die Thematik Umweltbelastung ist ausführlich im Umweltausschuss behandelt worden ist. Wegen des jetzt vorhandenen Ortsbildes befürwortet er die Umsiedlung des Baumarktes OBI an die Trierer Straße.
Herr Liebenhoff von der CDU-BF geht davon aus, dass die Verkehrsbelastung an der Debyestraße nicht besser werden wird. Der Baumarkt OBI soll Ein- und Ausfahren erhalten, eine Aus- und Einfahrt ist in Höhe der Ampelanlage geplant. Am Anfang der Trierer Straße soll eine Einfahrt gebaut werden, die nur ein Rechtsrein-Fahren zulässt, gegenüber von Mc Donalds soll eine Ausfahrt auch nur mit Rechtsraus-Fahren angelegt werden. Er fragt, ob die Verkehrsführung so gestaltet wird, dass nur ein Rechtsraus- oder reinfahren möglich ist und wie groß die Mindestüberdeckung der Erdgasleitungen bei Stellplatzanlagen ist.
Frau Beyer antwortet Herrn Liebenhoff, dass die Ausfahrt für die Kunden sich nur an der Ampelanlage befindet, die anderen Ausfahrten sind zur Anlieferung und für Rettungsfahrzeuge vorhanden. Bezüglich der Mindestüberdeckung wird Frau Beyer Herrn Liebenhoff die Maße noch mitteilen.
Herr Hellmann von der SPD-BF möchte wissen, wie breit die in dem Plan angegebene Wasserfläche ist.
Frau Beyer teilt mit, dass es sich nicht um eine Wasserfläche sondern um einen Vorfluter handelt. Dieser Vorfluter darf nicht überbaut und muss deshalb verlegt werden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand wägt dann ab, ob der einvernehmliche Wunsch, dass der zur Verfügung zu stellende Ausgleichsbetrag ausschließlich im Stadtbezirk Brand zu verwenden ist, in den Beschluss mit aufgenommen werden soll. Bezirksvorsteher Henn schlägt aber vor, den Beschluss damit nicht zusätzlich zu belasten, da er selbstverständlich davon ausgeht, dass die Verwaltung dies so berücksichtigen wird.
Es ergeht mit 2 Gegenstimmen folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4
Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und
öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden
zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Des weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß §
2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - in der
vorgelegten Fassung zu beschließen.
Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die
Änderung Nr. 110 des Flächennutzungsplanes 1980 - Debyestraße / Trierer Straße
- öffentlich auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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