28.10.2009 - 10 Entscheidung über Art, Anzahl, Größe und Zusamm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 28.10.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
(Hierzu war zur Sitzung jeweils eine Tischvorlage der Fraktionen von CDU und Grünen sowie der FDP verteilt worden.)
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt formal in die namentliche Bildung der Ausschüsse und in die Anzahl der Ausschussmitglieder zu unterteilen und hierüber jeweils einzeln zu abzustimmen sei. Hintergrund hierfür sei, dass ihm nur bei einem der beiden Punkte ein Mitstimmungsrecht zustehe.
Er verweist auf die zur Sitzung unterbreiteten Tischvorlagen, stellt nach Rückfrage fest, dass weitere Vorschläge nicht erfolgen und lässt sodann zunächst über die Vorschläge zur Benennung der Ausschüsse abstimmen.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, in der 16. Wahlperiode folgende Ausschüsse:
1. Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
2. Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
3. Betriebsausschuss Eurogress
4. Betriebsausschuss Theater und VHS
5. Betriebsausschuss Gebäudemanagement
6. Bürgerforum
7. Finanzausschuss
8. Hauptausschuss
9. Kinder- und Jugendausschuss
10. Betriebsausschuss Kultur
11. Personal- und Verwaltungsausschuss
12. Planungsausschuss
13. Rechnungsprüfungsausschuss
14. Schulausschuss
15. Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
16. Sportausschuss
17. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
18. Mobilitätsausschuss
19. Wahlprüfungsausschuss
20. Wohn- und Liegenschaftsausschuss
Sodann führt der Oberbürgermeister weiter zu dem Punkt der Auswahl der Mitglieder in den Ausschüssen und fragt, ob gegen die vorgelegten Vorschläge Einwände bestehen.
Hinsichtlich der Ausschussgröße teilt Ratsherr Helg als Vorsitzender der FDP-Fraktion mit, dass hinsichtlich der Ausschussgröße zwei unterschiedliche Anträge vorhanden seien, da die FDP-Fraktion sich entschieden habe, einen eigenen Antrag vorzulegen.
Gegenstand der am letzten Freitag von CDU und den Grünen unterzeichneten Koalitionsvereinbarung sei u.a. der heute zu beratende und zu entscheidende Punkt der Festsetzung der Ausschussgrößen.
Die FDP könne sich mit dem von der neuen Mehrheit unterbreiteten Vorschlag nicht einverstanden erklären, da sie hierdurch ihre demokratischen Rechte als Fraktion krass missachtet sehe.
Begründung hierfür sei, dass auf die FDP-Fraktion in den Ausschüssen mit 17 Mitgliedern genau wie bei den Ausschüssen mit 12 Mitgliedern nur ein Sitz fiele. Damit stünde ihr die gleiche Sitzanzahl wie der nur halb so großen Fraktion Die Linke zu, so dass sie nicht angemessen repräsentiert sei.
Des Weiteren zitiert er das so genannte Thönisvorst-Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.12.2003, nach dessen Leitsatz Gemeinderatsausschüsse die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln müssen.
Bei einer Vergrößerung der Ausschüsse von 17 auf 19 Sitze wäre ein entsprechendes Verhältnis von Ausschussmitgliedern zur Sitzverteilung im Rat gegeben, da in diesem Falle der FDP-Fraktion zwei und der Fraktion Die Linke ein Sitz zu fielen.
Zur Untermauerung verliest er weitere Randziffern des Urteils.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Ratsherr Baal, gibt an, dass man schon im Vorfeld über das Begehren der FDP-Fraktion einer Vergrößerung der Ausschüsse auf 18 Sitze gesprochen habe, damit die FDP-Fraktion einen Sitz hinzugewinne.
Die Sitzverteilung werde dieses Jahr erstmalig nicht mehr nach dHondt, sondern nach Hare-Niemeyer vorgenommen, was zu einer Begünstigung kleinerer Listen führe. Dies sei auch bekannt gewesen. So sei die FDP-Fraktion bspw. auch, im Gegensatz zur letzten Amtsperiode, in einigen in der nächsten Sitzung zu besetzenden Gremien ebenso stark vertreten wie andere Fraktionen, obwohl diese Besetzung nicht der wirklichen Fraktionsstärke entspreche. Als Beispiel führt er hierzu den Verwaltungsrat der Sparkasse an.
Zur Begründung der Größe, die CDU und die Grünen gewählt haben, habe man sich an der üblichen Ausschussgröße großer Ausschüsse im letzten Rat orientiert und damit an 17 Sitzen.
Der einzige Ausschuss, deren Mitgliederzahl man zu kürzen vorgeschlagen habe, sei der Hauptausschuss gewesen. Grund hierfür seien Häufigkeit und die Dauer der Tagungen gewesen, sodass eine Reduzierung der Mitglieder zu keinem nachhaltigen Informationsverlust führe.
Darüber hinaus seien der Kinder- und Jugendausschuss, wegen seiner gesetzlich festgelegten Mitgliederzahl, sowie der Wahlprüfungsausschuss, über den faktisch schon entschieden sei, und der Integrationsrat, der voraussichtlich im Februar 2010 gewählt werde, nicht Gegenstand der Beschlussfassung.
Die FDP-Fraktion habe als Konsequenz aus der Vergrößerung ihrer Fraktion bei der Kommunalwahl nun eine deutliche Verstärkung ihrer Präsenz sowohl in den Ausschüssen als auch in den Gremien erreicht.
Ratsherr Schaffrath FWG - gibt, den Antrag der FDP-Fraktion unterstützend, zu Bedenken, dass es kein demokratischer Akt sei, einer Fraktion die gleichen Sitze zuzuteilen wie einer doppelt so starken Fraktion. Dies liege auch ohne Gerichtsurteil auf der Hand.
Ratsherr Höfken, der Vorsitzende der SPD-Fraktion, befürwortet den Antrag der FDP-Fraktion. Zwar verfügten die Ausschüsse über die gleiche Mitgliederzahl wie in der letzten Amtsperiode, allerdings sei hier auch eine Fraktion weniger vertreten gewesen. Es sei richtig, die Ausschussgröße so zu bestimmen, dass jede Fraktion mit mindestens einem Sitz vertreten sei. Dies sei hier geschehen, aber vor dem Hintergrund des Thönisvorst-Urteils, dass zwar nicht auf den vorliegenden Fall entschieden, aber dennoch wegen der Vergleichbarkeit der Fälle anwendbar sei, nicht ausreichend, da sich so die Fraktionsstärken nicht in den Ausschüssen widerspiegelten.
Er betont, dass sowohl die SPD als auch die CDU durch die Vergrößerung weder bevor- noch benachteiligt wären, sondern diese nur der FDP und den Grünen zu Gute käme, was in diesem Fall auch berechtigt sei. Aus diesem Grund stimme er dem Antrag der FDP-Fraktion zu.
Ratsherr Rau, Fraktionssprecher der Grünen, vertritt die Meinung, dass man, würde man die Mitgliederzahl aller Ausschüsse erhöhen, trotzdem der gleichen Diskussion ausgesetzt sein, da immer ein Missverhältnis bestünde. Wirklich demokratisch könne die Sitzverteilung nur dann sein, wenn die Ausschüsse in Ihrer Größe der des Rates entsprächen. Eine Vergrößerung der Ausschüsse stünde jedoch deren funktionalen Arbeitsfähigkeit im Wege. Darüber hinaus seien die politischen Inhalte und deren Qualität nicht von der Anzahl der in die Ausschüsse entsandten Mitglieder abhängig.
Ratsfrau Moselage führt an, dass der FDP-Fraktion der geforderte Sitz gesetzlich zustehe. Dies sei keine Rochade gegen die Linken-Fraktion sondern vielmehr Petitum, der doppelt starken FDP-Fraktion gerecht zu werden.
Ratsherr Müller, Die Linke, unterstützt den Antrag der CDU und der Grünen-Fraktion. Die wichtigste Frage sei, dass alle Fraktionen zumindest in den meisten Ausschüssen mit Stimmrecht vertreten seien.
Man werde den Antrag daher mit tragen.
Ratsherr Gerger Piraten - stimmt Herrn Rau insofern zu, dass nur dann wirklich Demokratie herrsche, wenn die Ausschussgröße der des Rates entspreche. Die Frage der angemessenen Repräsentation in den Ausschüssen sei auch eine Frage des prozentualen Anteils: Wäre die CDU im Verhältnis zur SPD-Fraktion mit einem Sitz weniger vertreten, sei dies ein prozentual kleinerer Anteil, als der, den die FDP im Gegensatz zu der Linken-Fraktion verliere. Bei letzterem liege eine Steigerung der Stimmen um 100 % vor. Zwar habe er noch keine große Erfahrung in der Ausschussarbeit, könne sich jedoch vorstellen, dass diese stark auf Stimmgewichtung basiere.
Der Oberbürgermeister stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen erfolgen und lässt alsdann über den von der CDU und der Grünen-Fraktion per Tischvorlage eingereichten Antrag abstimmen.
(Hierzu war zur Sitzung jeweils eine Tischvorlage der Fraktionen von CDU und Grünen sowie der FDP verteilt worden.)
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt formal in die namentliche Bildung der Ausschüsse und in die Anzahl der Ausschussmitglieder zu unterteilen und hierüber jeweils einzeln zu abzustimmen sei. Hintergrund hierfür sei, dass ihm nur bei einem der beiden Punkte ein Mitstimmungsrecht zustehe.
Er verweist auf die zur Sitzung unterbreiteten Tischvorlagen, stellt nach Rückfrage fest, dass weitere Vorschläge nicht erfolgen und lässt sodann zunächst über die Vorschläge zur Benennung der Ausschüsse abstimmen.
Beschluss:
Bei 29 Gegenstimmen beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit die Festsetzung der Ausschussgrößen gemäß den schriftlich mittels Tischvorlage von der CDU- und der Grünen-Fraktion unterbreiteten Vorschlägen.
Die Ausschüsse haben daher folgende Anzahl stimmberechtigter Mitglieder:
1. Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft 17
2. Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb 12
3. Betriebsausschuss Eurogress 8
4. Betriebsausschuss Theater und VHS 12
5. Betriebsausschuss Gebäudemanagement 8
6. Bürgerforum 12
7. Finanzausschuss 17
8. Hauptausschuss 13 (inkl. OBM)
9. Kinder- und Jugendausschuss 15 (9+6)
10. Betriebsausschuss Kultur 17
11. Personal- und Verwaltungsausschuss 12
12. Planungsausschuss 20
13. Rechnungsprüfungsausschuss 12
14. Schulausschuss 17
15. Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie 17
16. Sportausschuss 12
17. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz 17
18. Mobilitätsausschuss 17
19. Wahlprüfungsausschuss 12
20. Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss 17