04.11.2009 - 5 Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter...

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Beratung

Der Bezirksvorsteher führt die 1. stellvertretende Bezirksvorsteherin und den 2. stellvertretenden Bezirksvorsteher und die neu gewählten Bezirksvertreter/innen Gilson, Thoma, Allmann und Hilfrich in ihre Ämter ein. Diese verpflichten sich mit der nachstehenden Erklärung zur gewissenhaften und gesetzmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“