16.03.2005 - 6 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Eupener Str...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser : A 61/20 // Dez.III
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 16.03.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Bei einer Enthaltung genehmigt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher, Herrn März und Herrn Ferrari am 03.03.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW empfehlen die Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ‑ Eupener Straße, An den Wurmquellen ‑ im Stadtbezirk Aachen‑Mitte für den Bereich Eupener Straße, Grindelweg, rückwärtige Grundstücksgrenzen der Bebauung „An den Wurmquellen", Zweiweiherweg zu fassen.
Städtebauliche Ziele:
1. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.
2. Erhaltung
der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.
3. Sicherung
der vorhandenen prägenden Durchgrünung.
4. Maßvolle
Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
Anlagen zur Vorlage
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