16.03.2005 - 6 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Eupener Str...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Bei einer Enthaltung genehmigt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher, Herrn März und Herrn Ferrari am 03.03.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW empfehlen die Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ‑ Eupener Straße, An den Wurmquellen ‑ im Stadtbezirk Aachen‑Mitte für den Bereich Eupener Straße, Grindelweg, rückwärtige Grundstücksgrenzen der Bebauung „An den Wurmquellen", Zweiweiherweg zu fassen.

 

Städtebauliche Ziele:

1.    Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g.      Bereich.

2.    Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

3.    Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

4.    Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=3466&selfaction=print