10.12.2009 - 5 RWTH Campus Melaten, Straßenplanung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Clingen von der CDU-Fraktion erklärt sich befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

 

Frau Nacken greift auf eine Frage des Herrn Form zurück und stellt klar, dass die der Vorlage zugrunde liegenden Pläne nicht von der Verwaltung gefertigt worden seien. Die Fraktionen hätten jeweils einen Satz der Pläne erhalten, die jedoch noch vor einer Abzeichnung durch die Verwaltung geändert werden könnten. Letztlich sei die Unterschrift erst für die Fassung des Ratsbeschlusses erforderlich. Inhaltlich sei der Plan aber geprüft und von der Verwaltung abgenommen worden.

 

Daraufhin erläutert Herr Uwe Müller, dass die Ausführung der Vorentwurfsplanung im Gleichklang mit dem Bebauungsplanverfahren erfolge. Die nunmehr vorgelegten Pläne würden zur Grundlage des Erschließungsvertrages. Im weiteren Verlauf seines Vortrages geht Herr Müller auf das geplante Rad- und Fußwegenetz ein. Die Melatener Brücke solle in Zukunft nur noch für Radfahrer und Fußgänger benutzbar sein. Die Querschnitte des sog. Boulevards würden die Möglichkeit eines innovativen Verkehrsmittels berücksichtigen.

Auf Nachfrage des Herrn Krott von der SPD-Fraktion bestätigt Herr Müller, dass eine genaue Festlegung dieses Verkehrsmittels noch nicht erfolgt sei und zunächst eine gutachterliche Untersuchung durchgeführt werden müsse. Grundsätzlich seien für den Boulevard Richtungsfahrbahnen mit 3,25 m Breite und ein begleitender Radfahrstreifen pro Fahrtrichtung von 1,5 m Breite vorgesehen. Die Senkrechtparkplätze seien mit 5 m Tiefe geplant worden, sodass ausreichender Spielraum zugunsten des Radfahrstreifens gewährleistet würde, obwohl bei der Planung ein sparsamer Umgang mit den Flächen vorgegeben gewesen sei. In der Forckenbeckstraße könne ein Radfahrstreifen mit 1,75 m Breite zuzüglich eines Sicherheitsstreifens im Bereich der Parkplätze angelegt werden. Als Eingangsbauwerk werde eine ovale Ringfahrbahn geplant, die jedoch nicht als Kreisverkehr beschildert werden sollte. Zukünftig werde von dort aus unmittelbar über die Kullenhofstraße die Erschließung der Parkplätze an der Uniklinik erfolgen. Die Abzweigung zur Valkenburger Straße werde durch Poller gesperrt. Da es sich verkehrsrechtlich nicht um einen Kreisverkehr handele, könne der Radverkehr innerhalb des Ovals im Fahrbahnbereich geführt werden.

 

Herr Müller von der Fraktion Die Linke wirft die Frage auf, warum es nicht möglich sei, einen eigenständigen Radweg zu bauen, zumal keine Platzknappheit bestünde und eine Verwendung von naturnahen Materialien möglich sei. Da für die Linksabbieger in die jeweiligen Cluster keine eigenen Abbiegefahrstreifen geplant würden, könnte der Geradeausverkehr in der Praxis die Radverkehrsanlagen überfahren. Weil für die ÖPNV-Trasse ein schienengestütztes System prognostiziert würde, müsse hierzu eine Planung aus einem Guss erfolgen. Die Führung einer Straßenbahn im Fahrbahnverlauf innerhalb eines Knotens müsse jedoch vorab geklärt werden.

 

Frau Nacken bekräftigt, dass mit dem Bebauungsplanverfahren zum Campus Melaten alles notwendige für die Einrichtung einer Bahnverbindung vorgesehen werde. Die Campusbahn sei wichtig und würde durch den Bebauungsplan ermöglicht.

 

Herr Müller von der Verwaltung geht auf die umfassende Planung der Netzsituation für die Radfahrer ein. Da eine schnelle Verbindung benötigt werde, sei die Führung im Fahrbahnbereich zu bevorzugen. Die Situation am Seffenter Weg zeige im Vergleich, dass die Radverkehrsführung im Seitenraum konfliktträchtig sei. Ob Radfahrstreifen oder Schutzstreifen markiert würden, sei Inhalt einer aktuellen Diskussion. Jedoch würden Schutzstreifen vornehmlich bei beengten Fahrbahnen markiert, wohingegen bei der ausreichenden Fahrstreifenbreite von 3,25 m pro Richtung ein zusätzlicher Radfahrstreifen geeignet sei.

 

Als Vertreter der Fraktion Grüne bezeichnet Herr Ferrari ein Innenmaß der Radverkehrsanlage von 1,5 m zuzüglich der Markierung als ausreichend.

 

Auf Fragen zum Radverkehr des Herrn Ferrari eingehend erläutert Herr Müller von der Verwaltung, dass an der Querungsstelle Halifaxstraße/Forckenbeckstraße Absenkungen für den Radverkehr vorgesehen würden. Vermutlich werde sich der Radverkehr aber nicht über die Forckenbeckstraße sondern nach rechts orientieren. In jedem Fall sei der nachträgliche Einbau von Querungshilfen möglich. Die vollständige Radverkehrsführung sei im Plan noch nicht zu erkennen, da im Bereich der öffentlichen Grünflächen keine Verkehrsflächen dargestellt worden seien. Eine Radverkehrsverbindung vom Pariser Ring zum Schwesternwohnheim Kullenhofstraße sei bereits gegeben, ohne dass der Niveauunterschied zur ovalen Ringfahrbahn überbrückt werden müsse.

 

Die Frage des Herrn Paetz, inwieweit die Radfahrstreifen von den Bussen bei der Vorbeifahrt an wartenden Linksabbiegern mitbenutzt werden dürften, bedarf einer detaillierten Klärung durch die Verwaltung. (Protokollergänzung der Verwaltug: Radfahrstreifen sind grundsätzlich dem Fahrradverkehr vorbehalten und dürfen vom motorisierten Fahrverkehr nicht benutzt werden. In Knotenpunkten und Verflechtungsbereichen werden die Radfahrstreifen mit unterbrochenen Markierungen dargestellt, damit die Überfahrbarkeit im begrenzten Rahmen ermöglicht wird.)

 

Als Vertreter der SPD-Fraktion bewertet Herr Servos den vorgelegten Entwurf insgesamt positiv. Da der Campusboulevard insgesamt nicht sehr intensiv befahren werde, sei eine Stadtbahn zu bevorzugen. Vor Entscheidung über die Straßenplanung wäre es sinnvoll gewesen, das Verkehrsmittel für das Transportsystem auszuwählen.

Herr Müller beantwortet die Frage des Herrn Servos nach der Berücksichtigung der Grundsätze des barrierefreien Bauens in dem Sinne, dass die Qualität der nun vorliegenden Pläne keine Aussage über Materialien oder andere Details treffe.

 

Frau Nacken reagiert auf die Forderung des Herrn Müller von der Fraktion Die Linke, die Planung aus einem Guss zu machen und die Möglichkeiten getrennter Verkehrsflächen für die unterschiedlichen Verkehrsarten zu wählen mit dem Hinweis, dass die vorliegende Planung innovativ sei und jedwede Verkehrslösung berücksichtige. Aus Umweltaspekten müssten jedoch auch hinsichtlich des Flächenverbrauchs Kompromisse gemacht werden.

 

Frau Breuer kündigt die Zustimmung der CDU-Fraktion zur vorgelegten Planung an. Korrekturen seien bis zur Beschlussfassung vor dem endgültigen Vertragsschluss mit dem BLB möglich.

 

Herr Blum von der FDP-Fraktion warnt davor, verschiedene Verkehrssysteme gegeneinander auszuspielen und stimmt der vorgelegten Planung zu.

 

Auf Nachfrage des Herrn Servos bestätigt Frau Nacken, dass der BLB die Kosten für die Erschließung tragen werde. Außerhalb des Vertrages auftretende Kosten müssten später von der Stadt Aachen übernommen werden. Eine Ausnahme sei für die möglichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Hörn mit einer anteiligen Kostenbeteiligung von Stadt und BLB vereinbart worden. Auf die Frage des Herrn Dr. Klöcker, inwieweit eine Verlegung des vorhandenen RWTH-Instituts denkbar sei, um eine andere Erschließung zu ermöglichen, antwortet Frau Nacken, dass es sich beim Institut um eine große und gut gehende Einrichtung handele, die bestehen bleiben solle, und die geplante Erschließung insgesamt verträglich sei.

 

Nach weiteren kurzen Wortbeiträgen der Herren Müller, Dr. Klöcker und Ferrari lässt der Vorsitzende, Herr Jahn, über den schriftlich von der Fraktion Die Linke vorgelegten Beschlussantrag (s. Anlage!) abstimmen. Der Antrag erhält nur eine Stimme und wird mehrheitlich ohne Enthaltungen vom Ausschuss abgelehnt. Daraufhin lässt Herr Jahn über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf Basis der vorgestellten Pläne mit dem BLB den städtebaulichen Vertrag und den Erschließungsvertrag zu schließen.

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Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Gegenstimme der Fraktion Die Linke ohne Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen