08.12.2009 - 7 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Hierzu führt der zuständige Abteilungsleiter, Herr Lennartz, aus, dass es sich vorliegend um den sog. jährlichen Änderungsdienst, nämlich um die Neuaufnahme von zu reinigenden Straßen und um die Änderung von Reinigungsklassen bei bereits im Straßenverzeichnis zur Satzung aufgeführten Straßen handele. Soweit es um bezirkliche Straßen gehe, hätten die jeweiligen Bezirksvertretungen den Änderungen zugestimmt.  

 

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Beschluss:

a)         Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

b)         Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren

c)                   Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim

d)                   Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

e)          Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich

f)                     Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte

 

 

g)         Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

 

nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 22. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

h)         Der Rat der Stadt Aachen

 

beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb, den vorgelegten 22. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.

 

 

 

 

 

 

                                                           

 

 

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