08.12.2009 - 5 Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wib...

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Beratung

Herr Wiechers von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA erläutert ausführlich den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007.

Der erteilte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Testat) bringe zum Ausdruck, dass die durchgeführte Prüfung mit einer Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt habe.

Diese Einschränkung beziehe sich ausschließlich darauf, dass der Betrieb für die im Betrieb beschäftigten Beamten/Beamtinnen keine Rückstellungen für Pensionen gebildet habe.

Diese Einschränkung werde im Übrigen seit der Eigenbetriebsbildung im Jahre 2003 bei den jährlichen Abschlussprüfungen wiederholt. Ein uneingeschränktes Testat könne dann erfolgen, wenn die Stadt dem Eigenbetrieb gegenüber eine Freistellungserklärung abgebe.

 

Ratsherr Luczak erklärt, dass es ihn störe, dass dieses Problem bisher nicht zufrieden stellend gelöst sei. Er erwarte, dass die Zentralverwaltung hierzu zukünftig eine Aussage treffe.

 

Herr Betriebsleiter Narloch, weist darauf hin, dass die im Betrieb beschäftigten Beamten, im Gegensatz zu den Beschäftigten, im Stellenplan der Stadtverwaltung geführt werden und nicht beim Eigenbetrieb. Die dem Betrieb insgesamt mitgeteilten Personalkosten für die bei ihm beschäftigten Beamte/Beamtinnen beinhalteten auch Kostenanteile für Pensionsrückstellungen. Der Betrieb erstattet jährlich diese Personalkosten insgesamt an die Stadtverwaltung. Durch die Stadtverwaltung würden die erforderlichen Pensionsrückstellungenen für alle Beamte/Beamtinnen gewährleistet.

Im  Übrigen sei mit Änderung der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 05.08.2009 vorgeschrieben, dass Pensionsverpflichtungen für Beamtinnen und Beamte durch den Eigenbetrieb zukünftig zu bilanzieren seien, soweit die Stadt den Eigenbetrieb nicht davon freistelle. Darüber hinaus sei der Betriebsleitung bekannt, dass die Stadt im Rahmen der Einführung von NKF in ihrer Bilanz diese Rückstellungen bereits einstelle.

 

Frau Stadtkämmerin Grehling bestätigt vom Grundsatz her die Erklärung der Betriebsleitung und ergänzt, dass die Stadt mit Einführung von NKF im Jahre 2008 nach den anerkannten und vorgegebenen Berechnungsmethoden die Rückstellungsbeträge ermittelt und bereits in ihrer Eröffnungsbilanz für alle Beamtinnen und Beamte ausweise.

 

Die Ausführungen von Herrn Wiechers über die Prüfung des Jahresabschlusses 2007 sind als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2007 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:

 

Bilanzsumme

33.020.930,10

Euro

Jahresverlust    

-1.050.062,26

Euro

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen. Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt die Entlastung der Betriebsleitung (§ 5 Abs. 4 EigVO NW). Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

Der Jahresverlust von -1.050.062,26 Euro ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2007 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresverlust aus der allgemeine Rücklage zu decken:

 

Bilanzsumme

33.020.930,10

Euro

Jahresverlust    

-1.050.062,26

Euro

 

Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i. V. m. § 4 EigVO NW).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage