16.12.2009 - 22 Beschlüsse des Rates der Stadt Aachen über die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Plum, Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses, berichtet, dass der Wahlprüfungsausschuss einstimmig entschieden habe und empfehle, die Ansprüche der Herren Reimann, Licrita und Bahr. Dr. Kliege und Schnitzler zurück zu weisen.

Ferner empfehle er dem Rat der Stadt, die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen, die Wahl des Rates der Stadt Aachen und der Bezirksvertretungen der Aachener Stadtbezirke vom 30.08.2009 gem. § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz mit dem vom Wahlausschuss am 11.09.2009 festgestellten und am 23.09.2009 amtlich bekannt gemachten Ergebnis für gültig zu erklären.

 

Ratsherr Schnitzler UWG, merkt als Antragsteller an, dass bei der Abstimmung zwar das Für und Wider diskutiert wurde, es aber nach juristischen Gesichtspunkten zu einer Ablehnung gekommen sei.

Dies werte er vollkommen anders. Der maßgebliche Paragraph im KWahlG sei jünger als der in der KWahlO, was für ausschlaggebend dafür sein müsse, dass ein anderer Beschluss, als der im Wahlprüfungsausschuss ergangene, zu fassen sei.

 

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Beschluss:

1.              Der Rat der Stadt Aachen weist mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen die Einsprüche der Herren Licitra, Bahr, Kliege, Schnitzler und Reimann zurück.

 

2.               Die Wahl des Rates der Stadt Aachen vom 30.08.2009 wird bei einer Gegenstimme gem. § 40 Abs. 1 KWahlG NRW mit dem vom Wahlausschuss am 11.09.2009 festgestellten und am 23.09.2009 amtlich bekannt gemachten Ergebnis für gültig erklärt.

 

3.              Die Wahl der Bezirksvertretungen der Aachener Stadtbezirke vom 30.08.2009 wird einstimmig gem. § 40 Abs. 1  KWahlG NRW mit dem vom Wahlausschuss am 11.09.2009 festgestellten und am 23.09.2009 amtlich bekannt gemachten Ergebnis für gültig erklärt.

 

4.              Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen vom 30.08.2009 wird gem. § 40 Abs. 1  KWahlG NRW mit dem vom Wahlausschuss am 11.09.2009 festgestellten und am 23.09.2009 amtlich bekannt gemachten Ergebnis für gültig erklärt.

              Der Oberbürgermeister enthält sich bei diesem Punkt der Abstimmung.

 

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