16.12.2009 - 27 Hilfen aus einer Hand für Langzeitarbeitslose
Grunddaten
- TOP:
- Ö 27
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 16.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage der Fraktionen der CDU und der Grünen verteilt worden.)
Ratsherr Linden gibt den von der SPD-Fraktion eingebrachten Resolutionsentwurf in seinen wesentlichen Punkten wieder. Insgesamt spreche sich die Fraktion für den Bund-Länder-Kompromiss und damit für die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose aus. Darüber hinaus seien die Zuschüsse bei den Heim- und Unterbringungskosten vor dem Hintergrund der stetig steigenden Energiekosten anzuheben.
Neben dem StädteRegionsrat hätten sich ebenfalls die Fraktionen der CDU und der Grünen gleich positioniert und einen entsprechenden Beschlussentwurf eingebracht. Dieser werde gerne von der SPD-Fraktion mitgetragen. Nichtsdestotrotz bittet er um die Ergänzung der in dem Beschlussentwurf der SPD enthaltenen Vorschlag zur Bildung einer Lenkungsgruppe. Im Falle des Bundesregierungsbeschlusses einer freiwilligen Kooperation zwischen Bundesagentur und den Kommunen sehe er die Gefahr, dass den Kommunen die zu erfüllenden Aufgaben und ihr Mitwirkungsecht von der Bundesagentur in Form von Musterverträgen diktiert würden, die neben dem Einschnitt in das Selbstbestimmungsrecht der Verwaltung große finanzielle Risiken beinhalten könnten. Um hierauf vorbereitet zu sein, sei eine solche Lenkungsgruppe notwendig. Darüber hinaus sei sie ein Zeichen an die Trägerschaft der Stadt und eine Plattform, um sich ausführlich mit dem Optionsmodell zu befassen.
Der Oberbürgermeister macht darauf aufmerksam, dass man zwar bei der Bürgermeisterkonferenz entschieden habe, das Optionsmodell anzugehen, dies allerdings nur von der StädteRegion ausgehen könne.
Ratsfrau Dr. Lassay, Fraktion die Grünen, weist auf das vor 5 Jahren geschaffene Modell der AR.GE hin, das im Jahre 2007 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde und eine Neuregelung verlangte. Nach Meinung der Bundesregierung solle hierbei die Zuständigkeit für die Leistungserbringung aufgeteilt werden, was für die Kommunen nur Nachteile mit sich bringe.
Ratsherr Baal, der Fraktionsvorsitzende der CDU, macht den Verfahrensvorschlag, den Antrag der CDU-Fraktion und der Grünen-Fraktion um die im Vorschlag der SPD-Fraktion enthaltene Lenkungsgruppe zu ersetzen, die dann jedoch zwischen der Stadt und der StädteRegion koordiniert werden müsse.
Dieser Vorschlag wird durch den Oberbürgermeister dahin gehend ergänzt, dass die Lenkungsgruppe bei Bedarf eingesetzt werden solle.
Beschluss:
Einstimmig beschließt der Rat der Stadt wie folgt:
Der Rat der Stadt setzt sich in inhaltlicher Übereinstimmung mit den Gremien der StädteRegion Aachen bei der anstehenden Organisationsreform des SGB II für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Jobcenter auf Basis einer Verfassungsänderung ein. Der im Februar 2009 mit den Ländern gefundene Kompromiss muss weiterverfolgt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass langzeitarbeitslose Menschen auch künftig Leistungen aus einer Hand erhalten und kommunales Know-how für Arbeitsmarktpolitik nicht verloren geht. Gleichzeitig spricht der Rat der Stadt sich für eine Absicherung sowie eine Ausweitung des Optionsmodells aus. Die Kommunen sollen selbst entscheiden können, ob sie die Aufgaben nach dem SGB II in alleiniger Verantwortung wahrnehmen.
Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung wie in den Eckpunkten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 03.12.2009 vorgesehen ist nicht geeignet, den Anforderungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gerecht zu werden. Dies gilt umso mehr angesichts der auf Grund der Wirtschaftskrise bevorstehenden Herausforderungen für den Arbeitsmarkt. Die Eckpunkte des BMAS sind keine geeignete Grundlage für die SGB II-Neuorganisation. Folgende Aspekte sind hervorzuheben:
o Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung ist für die betreffenden Menschen nicht durchschaubar und vermittelbar.
o Die Doppelzuständigkeit für sämtliche Hilfebeziehenden ist verwaltungsorganisatorisch aufwändig und ineffektiv. Gravierende Mehrkosten für beide Träger sind unvermeidbar.
o Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Tatbestandswirkung für den kommunalen Träger schränken die Eigenverantwortlichkeit der Kommunen unzulässig ein.
o Die Übernahme von kommunalem Persona durch die BA wird mit erheblichen Umsetzungsproblemen verbunden sein.
o Der Auf- und Ausbau der Bundesagentur für Arbeit zum Bundessozialamt mit 15.000 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern könnte verfassungsrechtlich unzulässig sein.
o Die Regelungen zur Entfristung der bestehenden Optiosnkommunen gefährden durch weitgehende und unklare Prüfbefugnisse des Bundes mit Haftungsregelungen den Gehalt des Optionsmodells.
o Eine Ausweitung des Optionsmodells und ein Wahlrecht der Kommunen für die Aufgabenwahrnehmung sind nicht vorgesehen, obwohl dieses Modell die Hilfen aus einer Hand gewährleisten würde und auch einfachgesetzlich geregelt werden könnte.
Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der StädteRegion Aachen alle Bundes- und Landtagsabgeordneten aus der Aachener Region, den Städtetag NRW, den Arbeits- und Sozialminister NRW, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales sowie die Bundeskanzlerin über die Haltung der Stadt Aachen und den Absichten des BMAS zu informieren und diese um Unterstützung zu bitten.
Angesichts der erheblichen Steigerungen der Kosten der Unterkunft ist gegenüber dem Bund un dem Land gleichzeitig dafür einzutreten, die Struktur der Mitfinanzierung der Leistungen nach dem SGB II durch die Kommunen rasch zu verändern, um das ursprüngliche Ziel der Entlastung der Kommunen von Kosten- und Langzeitarbeitslosigkeit zu erreichen.
Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung auf, bei Bedarf eine Lenkungsgruppe einzusetzen, in der die Vertreter der Stadt Aachen, der StädteRegion und der Aachener Trägerlandschaft (SPD) Handlungsfelder formulieren, die in einem künftigen Kooperationsmodell aus kommunaler Sicht unverzichtbar sind.
Anlagen zur Vorlage
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60,5 kB
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