09.12.2009 - 7 LKW-Parkverbot im Brander Feld;Antrag der CDU-B...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Frau Reiber von den Grünen-BF kann sich mit der Vorlage des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen für ihre Fraktion nicht einverstanden erklären. In dem genannten Bereich herrscht hoher Personenverkehr und es befindet sich das Behindertenwohnheim in der Rombachstraße.

 

Frau Krott gibt zu bedenken, dass bei Erteilung eines LKW-Parkverbotes die Problematik eventuell an  anderen Stellen in dicht bevölkerte Wohngebiete verlagert wird. Der Bereich um das Wohnheim Heinrich-Sommer-Haus könnte allerdings auf die besondere Situation der Rollstuhlfahrer abgestimmt werden.

 

Bezirksvorsteher Henn ist der Auffassung, dass das LKW Parkverbot an dieser Stelle ausgesprochen werden sollte.

 

Herr Blum von der FDP-BF kann die Ausführungen der Fachverwaltung nachvollziehen, die gut durchdacht und begründet sind. Er sieht allerdings ebenfalls die Problematik bei der Querung der Vennbahntrasse und hält deshalb das Anbringen einer Querungshilfe an dieser Stelle für angebracht. Gleichzeitig sollte an dieser Stelle auch das Parkverbot für LKW ausgesprochen werden.

 

Herr Liebenhoff von der CDU-BF ist auch der Auffassung, dass ein Parkverbot für LKW in dem Bereich ausgesprochen werden sollte.

 

Reduzieren

Beschluss (einstimmig):

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach geparkte LKW, die gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen, im Rahmen personeller Möglichkeiten am Wochenende gebührenpflichtig verwarnt werden. Eine darüber hinausgehende vollflächige Ausschilderung der Heussstraße, Rombachstraße und Schagenstraße mit Parkverbotsschildern für LKW erfolgt nicht mit Ausnahme des Bereiches in der Nähe des Heinrich-Sommer-Hauses bzw. der Querung der Vennbahntrasse. Dieser Bereich soll durch Parkverbotsschilder für Lkw entsprechend ausgeschildert werden.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=35748&selfaction=print