14.01.2010 - 12 Aufhebung von rechtsfehlerhaften Durchführungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Schlick bittet um frühzeitige Beteiligung des Ausschusses, sollte sich im Bereich der Grundstücke am Hirschgraben eine neue Entwicklung abzeichnen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung der rechtsfehlerhaften Durchführungspläne im Stadtbezirk Aachen-Mitte zur Kenntnis.

Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt für die Durchführungspläne

-              Nr. 387 - Ritter-Chorusstraße, Katschhof, Domhof und Johannes-Paul-II.-Straße

-              Nr. 389 - Holzgraben, Büchel, Peterstraße und Ursulinerstraße

-              Nr. 395 - Reumontstraße, Südstraße und Mozartstraße

-              Nr. 406 - Peterstraße, Büchel, Dahmengraben, Bädersteig und Komphausbadstraße

-              Nr. 407 - Hirschgraben, Pontdriesch und Bergdriesch

-              Nr. 408 - Seilgraben, Bergdriesch, Rochusstraße und Martinstraße

-              Nr. 409 - Seilgraben, zwischen Minoritenstraße und Neupforte

-              Nr. 413 - Wallstraße/Ecke Theaterstraße

-              Nr. 418 - Templergraben/Ecke Königstraße

-              Nr. 422 - Wüllnerstraße, Marienbongard, Pontstraße und Templergraben

die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=35887&selfaction=print