04.02.2010 - 8 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659 - Grünzug...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659 - Grünzug Haaren - zur Kenntnis.

Er beschließt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.

Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 2 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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