26.01.2010 - 5 Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 26.01.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Frau Nacken weist auf den intensiven und konstruktiven Abstimmungsprozess zwischen der Verwaltung und den maßgeblichen Fachverbänden hin, deren Ergebnisse in den Verordnungstext eingeflossen sind.
Frau Sabine Link vom Verband des Brennstoff- und Mineralölhandels bedankt sich auch für die gute Zusammenarbeit. Sie sieht die Verordnung als Kompromiss. Für die neuen Holzfeuerungsanlagen werden hochwertige technische Standards gefordert. Altanlagen müssen nachgerüstet werden. Dies ist für den Bürger mit hohen Investitionen verbunden. Auch seien die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte nur von wenigen derzeit auf dem Markt verfügbaren Geräten erfüllbar.
Sie wünscht auch für den weiteren Prozess der Umsetzung der Verordnung eine enge Zusammenarbeit mit der Verwaltung.
Frau Nacken erklärt, dass Ausgangspunkt für die Brennstoffverordnung die hohe Luftbelastung im Stadtgebiet Aachen ist. Allein am Messstandort Wilhelmstraße wird die Feinstaubbelastung derzeit an 48 Tagen im Jahr überschritten, zugelassen sind 35 Überschreitungen. Zur dauerhaften Verbesserung der Luft- und Lebensqualität stellt die Verordnung nur eine Maßnahme zur Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtlinien dar.
Ratsherr Corsten weist darauf hin, dass die Vorlage wesentlich verbessert wurde, z.B. durch Berücksichtigung längerer Übergangsfristen. Er sieht den Einbau von emissionsarmen Anlagen als langfristig kostengünstiger an. Auch gibt er zu bedenken, dass Besitzern anderer Heizungsanlagen in der Vergangenheit auch Umrüstungen zugemutet wurden. Die Umsetzung der Verordnung wird für eine Luftverbesserung sorgen und auch verhindern, dass andere Maßnahmen, wie die teilweise Sperrung von Straßen für den Autoverkehr, nicht umgesetzt werden müssen.
Im Namen der CDU-Fraktion wird er dem Beschluss zustimmen.
Ratsfrau Göddenhenrich hält die Verordnung auch für eine gute Maßnahme in Richtung Gesundheitsschutz und weist darauf hin, dass die Emissionen an gesundheitsschädlichem Feinstaub aus Holzfeuerungsanlagen in Haushalten und im Kleingewerbe insgesamt so hoch ist wie die aus den Motoren der gesamten Kfz-Flotte.
Ratsfrau Dr. Wolf stimmt der Verordnung zu. Sie regt an, die Bürgerinnen und Bürger besser über die verschiedenen Nachrüstsysteme und die im Handel verfügbaren Alternativen zu informieren. Für diese Aufgabe sollten besonders die Schornsteinfeger mit ins Boot genommen werden.
Sie weist darauf hin, dass im Verordnungstext von Bezirksschornsteinfegern und Schornsteinfeger die Rede ist. Laut Herrn Meiner, FB 36/40 sind grundsätzlich Bezirksschornsteinfeger gemeint, die ab 2013 Bevollmächtigte heißen werden. Der Verordnungstext wird dahingehend korrigiert werden.
Ratsfrau Dr. Wolf begrüßt die eingebaute Härtefallregelung, da nicht jeder eine Umrüstung finanzieren kann.
Herr Slawinski unterstützt die Verordnung, besonders die Einbindung des gesamten Stadtgebietes. Auch begrüßt er, dass durch die Umsetzung dieser Maßnahme der Kfz-Verkehr nicht eingeschränkt werden muss.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die nach den Vorschriften notwendigen Verfahrensschritte zum Erlass der Festbrennstoff-Verordnung (FBStVO) in die Wege zu leiten und die Bezirksvertretungen über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren.
Der Ratsantrag Nr. 401 / 15 der SPD-Fraktion vom 10.08.2009 über die Gründung eines Arbeitskreises Feinstaub (zur Vorbereitung einer FestbrennstoffVO) ist damit behandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen - Mitte nimmt von der Absicht zustimmend Kenntnis, für das Gebiet der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung zu erlassen.
Die Bezirksvertretung Aachen Haaren nimmt von der Absicht zustimmend Kenntnis, für das Gebiet der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung zu erlassen.
Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf nimmt von der Absicht zustimmend Kenntnis, für das Gebiet der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung zu erlassen.
Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt von der Absicht zustimmend Kenntnis, für das Gebiet der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung zu erlassen.
Die Bezirksvertretung Aachen Richterich nimmt von der Absicht zustimmend Kenntnis, für das Gebiet der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung zu erlassen.
Die Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster/ Walheim nimmt von der Absicht zustimmend Kenntnis, für das Gebiet der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung zu erlassen.
Die Bezirksvertretung Aachen- Laurensberg nimmt von der Absicht zustimmend Kenntnis, für das Gebiet der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung zu erlassen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung für das Gebiet der Stadt Aachen zu erlassen.
Der Rat der Stadt Aachen entscheidet eine Festbrennstoffverordnung für das Gebiet der Stadt Aachen zu erlassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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18,4 kB
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