12.04.2005 - 9 Das Europarechts-Anpassungs-Gesetz Bau (EAG Bau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : FB 36/20
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 12.04.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Mayers
führt zur Vorlage aus, dass wenn man diese richtig lese, für ihn der Eindruck
entstehe, dass diese Neuerungen mehr Arbeit und bürokratischen Aufwand
verursachen würden.
Diesbezüglich
antwortet Frau Hoffmann, dass er da nicht Unrecht habe, insbesondere
aufgrund der neuen vorgesehenen Elemente wie Scoping-Verfahren oder
Umweltüberwachung (Monitoring). Gemäß der Bauleitplanung und den
europarechtlichen Vorgaben sei das sogenannte Scoping in das System der
Bauleitplanung eingeführt worden. Das Scoping diene dazu, den Umfang und den
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festzulegen. Die zu beteiligenden Behörden
würden in der Praxis sowohl unterrichtet als auch gebeten, fundierte
Stellungnahmen zum erforderlichen Umfang der Umweltprüfung einzubringen.
Sicherlich verursache die Durchführung dieses Verfahrens zusätzlichen Aufwand.
Auf der anderen Seite müsse man jedoch berücksichtigen und besonders
hervorheben, dass durch die frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung der
Bürger natürlich auch eine andere Qualität des Verfahrens insbesondere eine
andere Rechtssicherheit erzeugt werde. Um dies zu erreichen, könne ein
Kostenaufwand, der gegebenenfalls bei Plänen entstehen könnte, die von
Investoren beauftragt würden, sicherlich gerechtfertigt werden. Anfallende
Kosten schätzt Frau Hoffmann auf ca. 15 % der Bausumme,
allerdings sei dies ein volkswirtschaftlich sinnvoll angelegtes Geld.
Zur
Erläuterung des Monitorings (Umweltüberwachung) führt Frau Hoffmann
aus, dass in Zukunft die Kommunen überwachen müssten, ob und in wie weit
erhebliche unvorhergesehene Umweltauswirkungen in Folge der Durchführung ihrer
Planung eintreten würden. Dies diene im Wesentlichen der frühzeitigen
Ermittlung nachteiliger Umweltfolgen, um durch geeignete Gegenmaßnahmen Abhilfe
zu schaffen. Kostenfaktoren zu der künftig regelmäßig durchzuführenden
Umweltüberwachung und regelmäßigen Abstimmung mit anderen Behörden und
Institutionen könne sie jedoch zurzeit noch nicht einschätzen bzw. nennen.
Sicherlich
könne man aber davon ausgehen, dass der Fachbereich Umwelt bemüht sei, den
Kostenanteil so gering wie möglich zu halten.
Ratsfrau Dr. Wolf
fragt nach, ob diese zusätzlichen Arbeitsaufwände durch das vorhandene Personal
aufgefangen werden könnten und bitte zu Seite 52 der Vorlage um
Erläuterung der Ausnahmefälle von dem Erstellen einer
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Hinsichtlich
des Personalbedarfs und der Auslastung führt Frau Hoffmann aus, dass dies
im Moment noch nicht beurteilt werden könne, da die Neuerungen noch nicht über
einen längeren Zeitraum umgesetzt worden seien und hätten beobachtet werden
können. Derzeit versuche der Fachbereich den zusätzlichen Arbeitsaufwand mit
dem vorhandenen Personal aufzufangen. Sicherlich könne man jedoch davon
ausgehen, dass sich der Fachbereich Umwelt melden werde, wenn die
Umsetzung mit dem vorhandenen Personal nicht durchgeführt werden könne.
Einen
Ausnahmefall, wo keine Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt werden müsse,
erläutert Frau Hoffmann am Beispiel des Spielhallenverbotes.
Der
Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: