12.04.2005 - 9 Das Europarechts-Anpassungs-Gesetz Bau (EAG Bau...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Mayers führt zur Vorlage aus, dass wenn man diese richtig lese, für ihn der Eindruck entstehe, dass diese Neuerungen mehr Arbeit und bürokratischen Aufwand verursachen würden.

 

Diesbezüglich antwortet Frau Hoffmann, dass er da nicht Unrecht habe, insbesondere aufgrund der neuen vorgesehenen Elemente wie Scoping-Verfahren oder Umweltüberwachung (Monitoring). Gemäß der Bauleitplanung und den europarechtlichen Vorgaben sei das sogenannte Scoping in das System der Bauleitplanung eingeführt worden. Das Scoping diene dazu, den Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festzulegen. Die zu beteiligenden Behörden würden in der Praxis sowohl unterrichtet als auch gebeten, fundierte Stellungnahmen zum erforderlichen Umfang der Umweltprüfung einzubringen. Sicherlich verursache die Durchführung dieses Verfahrens zusätzlichen Aufwand. Auf der anderen Seite müsse man jedoch berücksichtigen und besonders hervorheben, dass durch die frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung der Bürger natürlich auch eine andere Qualität des Verfahrens insbesondere eine andere Rechtssicherheit erzeugt werde. Um dies zu erreichen, könne ein Kostenaufwand, der gegebenenfalls bei Plänen entstehen könnte, die von Investoren beauftragt würden, sicherlich gerechtfertigt werden. Anfallende Kosten schätzt Frau Hoffmann auf ca. 15 % der Bausumme, allerdings sei dies ein volkswirtschaftlich sinnvoll angelegtes Geld.

 

Zur Erläuterung des Monitorings (Umweltüberwachung) führt Frau Hoffmann aus, dass in Zukunft die Kommunen überwachen müssten, ob und in wie weit erhebliche unvorhergesehene Umweltauswirkungen in Folge der Durchführung ihrer Planung eintreten würden. Dies diene im Wesentlichen der frühzeitigen Ermittlung nachteiliger Umweltfolgen, um durch geeignete Gegenmaßnahmen Abhilfe zu schaffen. Kostenfaktoren zu der künftig regelmäßig durchzuführenden Umweltüberwachung und regelmäßigen Abstimmung mit anderen Behörden und Institutionen könne sie jedoch zurzeit noch nicht einschätzen bzw. nennen.

 

Sicherlich könne man aber davon ausgehen, dass der Fachbereich Umwelt bemüht sei, den Kostenanteil so gering wie möglich zu halten.

 

Ratsfrau Dr. Wolf fragt nach, ob diese zusätzlichen Arbeitsaufwände durch das vorhandene Personal aufgefangen werden könnten und bitte zu Seite 52 der Vorlage um Erläuterung der Ausnahmefälle von dem Erstellen einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

Hinsichtlich des Personalbedarfs und der Auslastung führt Frau Hoffmann aus, dass dies im Moment noch nicht beurteilt werden könne, da die Neuerungen noch nicht über einen längeren Zeitraum umgesetzt worden seien und hätten beobachtet werden können. Derzeit versuche der Fachbereich den zusätzlichen Arbeitsaufwand mit dem vorhandenen Personal aufzufangen. Sicherlich könne man jedoch davon ausgehen, dass sich der Fachbereich Umwelt melden werde, wenn die Umsetzung mit dem vorhandenen Personal nicht durchgeführt werden könne.

 

Einen Ausnahmefall, wo keine Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt werden müsse, erläutert Frau Hoffmann am Beispiel des Spielhallenverbotes.

 

Der Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

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Beschluss:

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht zu gesetzlichen Änderungen des EAG-Bau (Europarechts-Anpassungs-Gesetz) zur Kenntnis.

 

 

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