23.02.2010 - 7 Kindertagesstättenbedarfsplanung 2010/11 und Au...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 23.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Ernst erläutert die Vorlage anhand einer Power Point Präsentation. Frau Fischer erläutert die Prioritätenliste (s. Anlage).
Herr Rombey äußert, dass unter hohem Druck ein komplexes Planwerk entstanden ist, das eine Grundlage und die Gewähr dafür bietet, dass die kommenden Bedarfe abgedeckt werden können. Mit dem Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf würden die Mehrkosten für jährlich 100 U-3 Plätze angemeldet.
Frau Wilms dankt Herrn Kaldenbach für die umfangreiche Rechenarbeit, die auch in der Vergangenheit meistens punktgenau war. Sie richtet die Bitte an die Verwaltung möglichst zügig zu Gesprächen, gerade mit den Trägern der integrativen Einrichtungen zu kommen.
Herr Verholen thematisiert in diesem komplexen Werk den Baustein der Tagespflege. Mit Blick auf die Elternbefragung fragt er, ob das Beifügen der Tabelle der Preisgestaltung, nicht eine abschreckende Wirkung auf die Eltern hat. Lediglich zwei Prozent der befragten Eltern wünschen die ausschließliche Betreuung durch die Kindertagespflege, 19 Prozent allerdings eine kombinierte Betreuung. Er fragt, ob hier die Berechnungen richtig sein können. Schließlich bietet die Kindertagespflege eine flexiblere Betreuung. Des Weiteren fragt er, was mit den an die Stadt zugewiesenen EU-Mitteln passiert, wenn die Kindertagespflege nun nicht weiter ausgebaut werden sollte.
Frau Will äußert, dass die Betreuung durch die Kindertagespflege derzeit in Aachen nicht über die Betreuungszeiten in der Kindertagesstätten hinausgeht.
Frau Münich verdeutlicht, dass die Nachfrage nach Kindertagespflege durchaus besteht. Wenn allerdings die Möglichkeit der Betreuung durch die Kindertagespflege und die Betreuung in der Kindertagesstätte besteht, würden Eltern tendenziell eher die Kindertagesstätte wählen.
In Gesprächen mit dem Verein für Familiäre Tagesbetreuung hat sich zudem herausgestellt, dass es Schwierigkeiten gibt, Betreuungspersonen für Zeiten am Wochenende oder in den Abendstunden zu finden.
Frau Fischer erläutert, dass es an der RWTH erhebliche Nachfragen bzgl. Kindertagespflege gibt, die dort allerdings auch an die Kindertagesstättenbetreuungszeiten angelehnt ist.
Eine Aufgabe für die Zukunft wird es sein, die Betreuung in den Randzeiten sicherzustellen.
Herr Verholen fragt nach, wie der Wunsch nach dem Ausbau und gleichermaßen die Deckelung der Kindertagespflege zusammenpassen.
Frau Münich bietet an, diese Fragestellung in einem bilateralen Gespräch zu klären.
Für die freien Träger der Jugendhilfe teilt Frau Navvabi-Garakani mit, dass diese die Variante IV aus pädagogischen Gründen für sinnvoll erachten. Kinder möglichst früh in einer Kindertagesstätte unterzubringen ist gerade bei Familien aus bildungsfernen Schichten oder auch Berufstätigen und allein erziehenden Berufstätigen wichtig. Hier können Entwicklungsstörungen früher erkannt und mit frühen Hilfen eingestiegen werden.
Sie regt an, dass der Kinder- und Jugendausschuss sich im laufenden Jahr mit dem Thema Kindertagespflege inhaltlich auseinandersetzt.
Für die CDU Fraktion äußert Herr Tillmanns, dass er persönlich sich der Meinung der freien Träger anschließen würde, er sich als Jugendpolitiker allerdings am Sachzwang orientieren muss. Ziel der Entscheidung kann nicht sein, Handlungsunfähigkeit im Haushalt herbeizuführen.
Der Ausbau von 100 U-3 Plätzen und 400 Kindertagespflegeplätzen ist nicht unbedingt wünschenswert aber realisierbar.
Zudem erwähnt er, dass in der Vorlage die Investitionskosten nicht enthalten sind.
Frau Scheidt teilt für die Grüne Fraktion mit, dass die Fraktionen der CDU und der Grünen für die
Variante II, Ausbau 100 neuer U-3 Plätze jährlich/ Anteil Tagespflege konstant 400 Plätze, stimmen werden. Sie erinnert an den Grundsatz der Klarheit und Wahrheit und gibt zu bedenken, dass nur das in den Haushalt eingebracht werden sollte, was leistbar ist. Die Finanzierung des Ausbaus ist immer zu berücksichtigen, hier ist der Ausbau von 100 sicheren Plätzen besser, als der Ausbau von 150 Plätzen die letztendlich nicht finanzierbar sind.
Auch sie hätte sich mehr Informationen zu den investiven Kosten gewünscht.
Für die SPD Fraktion äußert Herr Künzer, dass der Kinder- und Jugendausschuss immer als starker Ausschuss in den Haushaltsberatungen aufgetreten ist. Er plädiert für die Variante IV, Ausbau 150 neuer U-3 Plätze/ Anteil Tagespflege konstant 400 Plätze um den Standard in Aachen zu erhalten und als Fachausschuss ein Signal für die Haushaltsberatungen zu geben.
Er regt an, die Kosten für die Kindertagespflege in die Elternbeitragssatzung aufzunehmen.
Herr Rombey teilt mit, dass die investiven Kosten derzeit nicht darstellbar sind. Hier ist das Gebäudemanagement gefragt. Zahlen, die nur über den Daumen gepeilt sind, sind gefährlich und trügerisch.
Herr Kaldenbach verdeutlicht, dass die konsumtiven sowie die investiven Kosten für den Ausbau von 100 U-3 Plätzen im Haushalt veranschlagt sind. Grundlage hierfür sind die Pauschwerte des Bundesinvestivprogramms. Investiv werden jährlich 2 Mio. veranschlagt, wobei die Frage im Raum steht, ob dieser Wert auskömmlich sein wird. Zudem wird es zukünftig vermehrt Anbau- und Neubaumaßnahmen geben, da die Ausbaumaßnahmen fast erschöpft sind. Ob die Pauschalen des Bundesprogramms auskömmlich sind, ist eher kritisch zu bewerten. Eine spitze Berechnung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich und bedarf einer Einzelfallprüfung.
Frau Münich ergänzt, dass Planung ein Verfahren mit Annahmen und daher mit späteren Abweichungen zu rechnen ist. Da wo in Aachen Neubaugebiete entstehen, wird es auch den Neubau von Einrichtungen geben müssen. Für spätere Neubauten werden Einzelbeschlüsse durch die Politik zu fassen sein.
Es werden die Variante II, sowie die Variante IV abgestimmt. Die Variante II findet keine Mehrheit.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2010/11 und in Bezug auf die Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige die Variante IV, Ausbau von 150 Plätzen/ Anteil Tagespflege konstant 400 Plätze.
Anlagen zur Vorlage
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