12.04.2005 - 3 Verbrennung von Abfällen im Kraftwerk Weisweile...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : E 18Die Unterlagen werden nachgereicht. Herr Koch, Geschäftsführung der AWA GmbH, hat seine Teilnahme zur Sitzung zugesagt.
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 12.04.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Der zur
Sitzung geladene Geschäftsführer der AWA GmbH, Herr Koch, nimmt zur
Verbrennung von Abfällen im Kraftwerk Weisweiler Stellung. Anhand eines Luftbildes
stellt er die neue Anlage, mit der die Mitverbrennung von Sekundarbrennstoff im
Kraftwerk Weisweiler geprüft werden soll, vor.
RWE Power,
so Herr Koch, beteiligt sich mit dem Braunkohlekraftwerk Weisweiler
an dem von der Europäischen Union ins Leben gerufenen Demonstrations- und
Forschungsvorhaben RECOFUEL. Ziel des Projektes sei, den Einsatz von
sogenannten Sekundarbrennstoff (SBS) in einer großtechnischen
braunkohlegefeuerten Kraftwerksanlage zu untersuchen.
Im
Rahmen des EU-Projektes habe sich RWE Power bereit erklärt, im
Kraftwerk Weisweiler Sekundarbrennstoffe versuchsweise in
Braunkohleblöcken mit Stabfeuerung einzusetzen, um die technische Machbarkeit
und das Immissionsverhalten der Mitverbrennung exakt zu untersuchen. Der im Kraftwerk Weisweiler
geplante Versuch sei der zuständigen Überwachungsbehörde ordnungsgemäß
angezeigt worden. Ob SBS auch für einen dauerhaften Einsatz in
Braunkohlekraftwerken geeignet sei, könne erst nach Abschluss des
versuchsweisen Einsatzes und der Klärung aller umweltrelevanten und technischen
Fragen beantwortet werden. Bei den Versuchen sollen auch Erkenntnisse über die
Deponiefähigkeit der Asche gewonnen werden. Während des Versuchs würden durch
externe Gutachter Immissionsmessungen nach den Anforderungen der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
durchgeführt.
Laut
Herrn Koch sei mit den ersten Versuchsergebnissen voraussichtlich Ende Mai zu
rechnen, die dann auch über das Internet veröffentlicht würden.
Anhand
mehrerer Folien stellt Herr Koch die Behandlungskapazitäten in
Hausmüllverbrennungsanlagen, zu behandelnde Abfallmengen, die eingesetzten
Abfallmengen in Mitverbrennungsanlagen im Jahr 2003 und die
Kontingentaufteilung der Müllverbrennungsanlage Weisweiler dar. Darüber
hinaus erläutert er ausführlichst die Verlustberechnung bei einer
Mitverbrennung von Abfällen im Kraftwerk Weisweiler.
An
diese Erläuterungen schließt Herr Koch die bisherige Gebührenentwicklung
am Beispiel des Kreises Aachen an. Insbesondere führt er aus, dass
z. B. im November 1990 die Entsorgung und der Service für eine Tonne
20,61 € betragen habe. Seit Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage 1997
seien diese Kosten auf 211,88 € pro Jahr gestiegen.
In den
Folgejahren seien diese Kosten immer weiter gestiegen bis zu einem Höchstwert
im Februar 2003 in Höhe von 379,37 €. Erstmalig im Januar 2005
habe man sehen können, dass sich die Anlage amortisiere und die Kosten auf
226,88 € gesunken seien. Insbesondere mit Blick auf diese
Gebührenentwicklung sei es natürlich sehr ärgerlich, wenn nunmehr die
Mitverbrennung von Abfall im Kraftwerk Weisweiler dauerhaft umgesetzt
werden könne. Letztlich wirke sich das negativ auf die Gebührenentwicklung der
Stadt und des Kreises Aachen aus.
Des
Weiteren geht Herr Koch auf die einzuhaltenden und kontinuierlich zu
überprüfenden Immissionsgrenzwerte der Müllverbrennungsanlage Weisweiler
ein. An dieser Stelle weist er darauf hin, dass seiner Auffassung nach die
Kontrolle der Messwerte für das Kraftwerk Weisweiler qualitativ genauso
hoch angesetzt werden müsse wie bei der Müllverbrennungsanlage und über das
Staatliche Umweltamt zu kontrollieren sei.
Auch
erachte er es als sehr problematisch, wenn das Kraftwerk Weisweiler mit
dieser neuen Verbrennung auf den kommunalen Hausmüll zugreifen wolle. Es müsse
darauf geachtet werden, dass kommunaler Hausmüll auch nur in kommunalen Anlagen
entsorgt werde und für die Mitverbrennung im Braunkohlekraftwerk Alternativen
außerhalb des kommunalen Abfalls gesucht würden.
Darüber
hinaus führt Herr Koch aus, dass die bislang von der
Müllverbrennungsanlage erfassten Mengen nur dann durchsetzbar seien, wenn die
Heizmüllenergie um 10.000 kJ liegen würde. Sollte sich an dieser
Durchsatzmenge etwas ändern, habe dies negative Auswirkungen auf die Gebühren.
Bezüglich eines möglichen Verlustes im Falle einer Mitverbrennung im
Kraftwerk Weisweiler rechnet Herr Koch vor, dass die Gebühren 60,00 €
pro Tonne teurer würden.
Die von
Herrn Koch aufgelegten Folien sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Im
Anschluss an den Vortrag von Herrn Koch bezieht Herr Blum für die
FDP-Fraktion Stellung. Er führt aus, dass sicherlich nichts gegen Innovation
und technischen Fortschritt einzuwenden sei, erst recht dann nicht, wenn dies
letztlich zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger in Aachen sei. Der Müllverbrennung im Kraftwerk Weisweiler
müsse aber Einhalt geboten werden.
Vor
Jahren habe man die Stadt gezwungen eine teure Müllverbrennungsanlage
Weisweiler zu bauen. Jetzt, wo die Anlage fertiggestellt sei, einige Jahre
betrieben werde und man an einem Punkt angekommen sei, an dem man sagen könne,
dass sich die Anlage amortisiere, werde man mit der Möglichkeit der Zulassung
von Verbrennung von Abfällen im Kraftwerk Weisweiler konfrontiert. Dies
könne nicht akzeptiert werden. Daher verweise er zustimmend auf die
Verwaltungsvorlage, die fordere, dass kommunaler Hausmüll auch nur in
kommunalen Anlagen zu entsorgen sei und für die Mitverbrennung im
Braunkohlekraftwerk andere Alternativen außerhalb des kommunalen Abfalls
gesucht werden müssten.
Nach
Auffassung von Ratsherrn Corsten sei in erster Linie das
Landesumweltministerium zuständig und verantwortlich. Durch die gesetzlichen
Vorgaben eröffne man von dort aus die Möglichkeiten, die letztlich durch RWE
Power in Anspruch genommen würden.
Im Übrigen
schließe er sich den Ausführungen von Herrn Blum an. Vor zwanzig Jahren
hätte man sich die heutigen durch das Landesumweltministerium gegebenen
Möglichkeiten vielleicht gewünscht, um seinerzeit viel Geld sparen zu können.
Er plädiere heute dafür, in Richtung Genehmigungsbehörde vorzugehen und dort
anzusetzen, um die Situation in Aachen deutlich zu machen und Veränderungen im
Kraftwerk Weisweiler abzuwehren.
Im
Hinblick auf die vorgelegte Gebührenentwicklung von 1990 bis 2005 am Beispiel
des Kreises Aachen äußert Herr Prof. Dr. Kettern die dringende
Bitte, dass die Politik darauf drängen müsse, dass es keinen Mengenverlust
gebe.
Diesbezüglich
betont auch Ratsherr Corsten nochmals, die Gebührenentwicklung immer in
Relation zum Gebührenzahler zu sehen. Gerade jetzt, wo sich die Anlage erstmals
amortisiere und die Gebühren ab 2005 reduziert würden, sei es auf keinen Fall
zu akzeptieren, dass diese Gebührenentwicklung gefährdet würde und Kosten durch
eine Konkurrenz der Verbrennung von Abfällen im Kraftwerk Weisweiler
entstünden. Daher müsse die Politik eingreifen und das Umweltministerium
hinsichtlich der Genehmigung und Prüfung der Verbrennung von Abfällen im
Kraftwerk in die Pflicht nehmen.
Ratsfrau Wolf
und Herr Schaper schlagen zur Diskussion vor, dass ein Vertreter des RWE
in einer der nächsten Sitzungen eingeladen werde solle, um die ersten
Versuchsergebnisse der Abfallverbrennung im Kraftwerk vorzustellen.
Ratsherr Corsten
schlägt vor, jemanden von der Aufsichtsbehörde, welche die ausgewerteten
Ergebnisse messen und kontrollieren würde, einzuladen.
Seitens
Herrn Koch wurde dazu Herr Iven von der Bezirksregierung Köln
vorgeschlagen.
Nach
Abschluss der Diskussion und Dank an Herrn Koch für seinen ausführlichen
Vortrag fasst der Umweltausschuss folgenden Beschluss:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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186,6 kB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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3
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254,8 kB
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4
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314,9 kB
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224,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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228,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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281,2 kB
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8
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(wie Dokument)
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368,7 kB
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